PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Kirchensteuer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Man of Faith (Diskussion | Beiträge)
Weiterleitung nach Kirche austreten erstellt
 
OberKorrektor (Diskussion | Beiträge)
falsche Erklärung
Zeile 1: Zeile 1:
#REDIRECT[[Kirche austreten]]
Die '''Kirchensteuer''' ist eine Steuer, die [[Religionsgemeinschaft]]en von ihren Mitgliedern zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben. Sie wurde ab dem 19. Jahrhundert von staatlichen Stellen geschaffen, vor allem in [[Deutschland]] und der [[Schweiz]]. In [[Österreich]] ist ein ''Kirchenbeitrag'' direkt an die Kirchen der Mitglieder zu bezahlen; es handelt sich dabei um keine Steuer.
 
Zur Erfassung gegenüber dem [[Finanzamt]] wird eine entsprechende Angabe als ''[[Religionszugehörigkeit]]'' verlangt.
 
==Siehe auch==
*[[Finanzierung der Kirchen]]
*[[Kirche austreten]]
 
{{PPA-Kupfer}}
 
[[Kategorie:Kirchensteuer]]
[[Kategorie:Staatskirchenrecht]]

Version vom 15. Dezember 2019, 08:06 Uhr

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben. Sie wurde ab dem 19. Jahrhundert von staatlichen Stellen geschaffen, vor allem in Deutschland und der Schweiz. In Österreich ist ein Kirchenbeitrag direkt an die Kirchen der Mitglieder zu bezahlen; es handelt sich dabei um keine Steuer.

Zur Erfassung gegenüber dem Finanzamt wird eine entsprechende Angabe als Religionszugehörigkeit verlangt.

Siehe auch

Andere Lexika