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Abstraktion: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Wort '''Abstraktion''' (von [[latein]]isch abstractus = ‚abgezogen‘, [[Partizip] Perfekt Passiv von ''abstrahere'' = ‚abziehen‘, ‚entfernen‘, ‚trennen‘) bezeichnet meist einen Denkprozess - vor allem in der [[Philosophie]] und in den [[Wissenschaft]]en -, der von [[Objekt]]en über das Weglassen von [[konkret]]en Einzelheiten zu einem allgemeinen oder einfacheren [[Begriff]] führt. Im allgemeinen beschreibt ''abstrakt'' als [[Eigenschaftswort]] (Adjektiv) etwas Nichtgegenständliches, zum Beispiel die [[Abstrakte Kunst]]. Daneben gibt es spezifische Verwendungen des Begriffes in bestimmten Einzel[[wissenschaft]]en und [[Theorie]]n | Das Wort '''Abstraktion''' (von [[latein]]isch abstractus = ‚abgezogen‘, [[Partizip] Perfekt Passiv von ''abstrahere'' = ‚abziehen‘, ‚entfernen‘, ‚trennen‘) bezeichnet meist einen Denkprozess - vor allem in der [[Philosophie]] und in den [[Wissenschaft]]en -, der von [[Objekt]]en über das Weglassen von [[konkret]]en Einzelheiten zu einem allgemeinen oder einfacheren [[Begriff]] führt. Im allgemeinen beschreibt ''abstrakt'' als [[Eigenschaftswort]] (Adjektiv) etwas Nichtgegenständliches, zum Beispiel die [[Abstrakte Kunst]]. Daneben gibt es spezifische Verwendungen des Begriffes in bestimmten Einzel[[wissenschaft]]en und [[Theorie]]n. | ||
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Version vom 30. November 2019, 05:17 Uhr
Das Wort Abstraktion (von lateinisch abstractus = ‚abgezogen‘, [[Partizip] Perfekt Passiv von abstrahere = ‚abziehen‘, ‚entfernen‘, ‚trennen‘) bezeichnet meist einen Denkprozess - vor allem in der Philosophie und in den Wissenschaften -, der von Objekten über das Weglassen von konkreten Einzelheiten zu einem allgemeinen oder einfacheren Begriff führt. Im allgemeinen beschreibt abstrakt als Eigenschaftswort (Adjektiv) etwas Nichtgegenständliches, zum Beispiel die Abstrakte Kunst. Daneben gibt es spezifische Verwendungen des Begriffes in bestimmten Einzelwissenschaften und Theorien.
Beispiele aus der Abstrakten Kunst
Siehe auch
- Abstraktion (Informatik), die Trennung zwischen Konzept und Umsetzung
- Abstraktionsprinzip, ein Grundsatz des deutschen Zivilrechts
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