
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Ehefrau: Unterschied zwischen den Versionen
juristisch ist das eine Verwandschaftsbezeichnung |
+ Abschnitt "Alternative Bezeichnungen" hinzugefügt |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Ehefrau''' steht für den weiblichen Partner in einer [[Ehe]]. Bis [[1977]] war in der [[Bundesrepublik Deutschland]] das Einverständnis des [[Ehemann]]es erforderlich, wenn die Ehefrau eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollte. | '''Ehefrau''' steht für den weiblichen Partner in einer [[Ehe]]. Bis [[1977]] war in der [[Bundesrepublik Deutschland]] das Einverständnis des [[Ehemann]]es erforderlich, wenn die Ehefrau eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollte. | ||
==Alternative Bezeichnungen== | |||
*Gattin | |||
{{PPA-Opal}} | {{PPA-Opal}} |
Version vom 7. November 2019, 14:00 Uhr
Ehefrau steht für den weiblichen Partner in einer Ehe. Bis 1977 war in der Bundesrepublik Deutschland das Einverständnis des Ehemannes erforderlich, wenn die Ehefrau eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollte.
Alternative Bezeichnungen
- Gattin
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Ehefrau) vermutlich nicht.