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Geburtsortsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Geburtsortsprinzip''' ([[latein]]isch ''ius soli'' = „Recht des Bodens“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein [[Staat]] seine [[Staatsbürgerschaft]] an alle [[Kind]]er verleiht, die auf seinem [[Staatsgebiet]] geboren werden. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gilt das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten.<ref>https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/usa-staatsbuergerrecht-reform-donald-trump</ref> Gegenteil ist das [[Abstammungsprinzip]] ''(ius sanguinis)''. In vielen Staaten gibt es eine Kombination aus beiden Prinzipien. | Das '''Geburtsortsprinzip''' ([[latein]]isch ''ius soli'' = „Recht des Bodens“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein [[Staat]] seine [[Staatsbürgerschaft]] an alle [[Kind]]er verleiht, die auf seinem [[Staatsgebiet]] geboren werden. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gilt das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten.<ref>https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/usa-staatsbuergerrecht-reform-donald-trump</ref> Gegenteil ist das [[Abstammungsprinzip]] ''(ius sanguinis)''. In vielen Staaten gibt es eine Kombination aus beiden Prinzipien. | ||
{{PPA- | In [[Kanada]] gilt die Regel, dass ein [[Kind]], dessen Vater Kanadier ist und das in Kanada geboren wird, die kanadische Staatsbürgerschaft bekommt,<ref>Henry J. Chang: [http://www.americanlaw.com/cdncitborn.html ''Canadian Citizenship Through Birth in Canada'']</ref> selbst wenn die Mutter zum Beispiel die deutsche Staatsbürgerschaft hat. In den [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten von Amerika]] regelt der [[14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten|14. Zusatzartikel zur Verfassung]], dass alle in den USA geborenen Personen US-Staatsbürger sind.<ref>[http://www.archives.gov/exhibits/charters/constitution_amendments_11-27.html ''Constitution of the United States Amendment XIV Section 1.'']</ref> | ||
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Version vom 22. August 2019, 09:47 Uhr
Das Geburtsortsprinzip (lateinisch ius soli = „Recht des Bodens“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gilt das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten.[1] Gegenteil ist das Abstammungsprinzip (ius sanguinis). In vielen Staaten gibt es eine Kombination aus beiden Prinzipien.
In Kanada gilt die Regel, dass ein Kind, dessen Vater Kanadier ist und das in Kanada geboren wird, die kanadische Staatsbürgerschaft bekommt,[2] selbst wenn die Mutter zum Beispiel die deutsche Staatsbürgerschaft hat. In den Vereinigten Staaten von Amerika regelt der 14. Zusatzartikel zur Verfassung, dass alle in den USA geborenen Personen US-Staatsbürger sind.[3]
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