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Flüchtlingspate: Unterschied zwischen den Versionen
→Qualifizierung: Weiteres zum Thema Kirchengemeinde |
das passt nicht nach dem Satz zu den USA, welche Gerichtsurteile dazu gibt es?? |
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Ein '''Flüchtlingspate''' kann eine [[Bürgschaft]] für Flüchtlinge übernehmen. In [[Deutschland]] soll dies vor allem bei der sozialen [[Integration]] helfen. In den [[USA]] gibt es eine Übergangszeit von einem Jahr<ref>https://www.justlanded.de/deutsch/Vereinigte-Staaten/Artikel/Visa-Papiere/Asylantrag-in-den-USA</ref> und traditionell die Regelung, dass Angehörige oder ein Arbeitgeber diese Bürgschaft übernehmen.<ref>https://de.usembassy.gov/de/visa/einwanderung-von-familienangehorigen</ref> | Ein '''Flüchtlingspate''' kann eine [[Bürgschaft]] für Flüchtlinge übernehmen. In [[Deutschland]] soll dies vor allem bei der sozialen [[Integration]] helfen. In den [[USA]] gibt es eine Übergangszeit von einem Jahr<ref>https://www.justlanded.de/deutsch/Vereinigte-Staaten/Artikel/Visa-Papiere/Asylantrag-in-den-USA</ref> und traditionell die Regelung, dass Angehörige oder ein Arbeitgeber diese Bürgschaft übernehmen.<ref>https://de.usembassy.gov/de/visa/einwanderung-von-familienangehorigen</ref> | ||
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Eine besondere [[Qualifikation]] ist nicht erforderlich. So kann jeder, der es möchte, Flüchtlingspate werden. Für nähere Informationen stehen die Kommunen oder Landkreise zur Verfügung. Auch die Kirchengemeinden sind hier aktiv. In diesen Fällen ist normalerweise der [[Pfarrer]] als Ansprechpartner zu nennen. | Eine besondere [[Qualifikation]] ist nicht erforderlich. So kann jeder, der es möchte, Flüchtlingspate werden. Für nähere Informationen stehen die Kommunen oder Landkreise zur Verfügung. Auch die Kirchengemeinden sind hier aktiv. In diesen Fällen ist normalerweise der [[Pfarrer]] als Ansprechpartner zu nennen. |
Version vom 7. August 2019, 11:23 Uhr
Ein Flüchtlingspate kann eine Bürgschaft für Flüchtlinge übernehmen. In Deutschland soll dies vor allem bei der sozialen Integration helfen. In den USA gibt es eine Übergangszeit von einem Jahr[1] und traditionell die Regelung, dass Angehörige oder ein Arbeitgeber diese Bürgschaft übernehmen.[2]
Qualifizierung
Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich. So kann jeder, der es möchte, Flüchtlingspate werden. Für nähere Informationen stehen die Kommunen oder Landkreise zur Verfügung. Auch die Kirchengemeinden sind hier aktiv. In diesen Fällen ist normalerweise der Pfarrer als Ansprechpartner zu nennen.
Siehe auch
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Flüchtlingspate) vermutlich nicht.