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Versorgungsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Depri Man (Diskussion | Beiträge)
Näheres zum Verzicht auf den Versorgungsausgleich
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Der '''Versorgungsausgleich''' ist nach deutschem [[Familienrecht]] der bei der [[Ehe-Scheidung]] stattfindende Ausgleich der Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.Diese wurden von während der Ehezeit von den Eheleuten gemeinsam erworben und werden grundsätzlich zu gleichen Teilen auf beide Personen übertragen. Der Versorgungsausgleich wurde 1977 eingeführt.
Der '''Versorgungsausgleich''' ist nach deutschem [[Familienrecht]] der bei der [[Ehe-Scheidung]] stattfindende Ausgleich der Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.Diese wurden von während der Ehezeit von den Eheleuten gemeinsam erworben und werden grundsätzlich zu gleichen Teilen auf beide Personen übertragen. Der Versorgungsausgleich wurde 1977 eingeführt.


Es handelt sich um ein Berechnungsverfahren, dass von den jeweiligen Versicherungsträgern unabhängig vom Inkrafttreten des [[Scheidungsurteil]]s durchgeführt wird. Auf den Versorgungsausgleich kann auch verzichtet werden. Der Versorgungsausgleich wirkt sich letztlich erst aus, wenn die Leistung - z.B. die [[Rente]] - beantragt wird.
Es handelt sich um ein Berechnungsverfahren, dass von den jeweiligen Versicherungsträgern unabhängig vom Inkrafttreten des [[Scheidungsurteil]]s durchgeführt wird. Auf den Versorgungsausgleich kann auch verzichtet werden, wenn beide Partner damit einverstanden sind. Der Versorgungsausgleich wirkt sich letztlich erst aus, wenn die Leistung - z.B. die [[Rente]] - beantragt wird.


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Version vom 14. Juni 2019, 08:08 Uhr

Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Ehe-Scheidung stattfindende Ausgleich der Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit.Diese wurden von während der Ehezeit von den Eheleuten gemeinsam erworben und werden grundsätzlich zu gleichen Teilen auf beide Personen übertragen. Der Versorgungsausgleich wurde 1977 eingeführt.

Es handelt sich um ein Berechnungsverfahren, dass von den jeweiligen Versicherungsträgern unabhängig vom Inkrafttreten des Scheidungsurteils durchgeführt wird. Auf den Versorgungsausgleich kann auch verzichtet werden, wenn beide Partner damit einverstanden sind. Der Versorgungsausgleich wirkt sich letztlich erst aus, wenn die Leistung - z.B. die Rente - beantragt wird.

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