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Jobcenter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Jobcenter''' ist eine gemeinsame Einrichtung der [[Bundesagentur für Arbeit]] und eines kommunalen Trägers ({{§|44b|sgb_2|juris}}, {{§|6d|sgb_2|juris}} SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt ({{§|6a|sgb_2|juris}}, {{§|6d|sgb_2|juris}}). Es ist unter anderem zuständig für die [[Arbeitsvermittlung]], die [[Arbeitsförderung]] und das [[Arbeitslosengeld]]. Bei Jobcentern bekommen Menschen Almosen, damit die Bonzen und | Ein '''Jobcenter''' ist eine gemeinsame Einrichtung der [[Bundesagentur für Arbeit]] und eines kommunalen Trägers ({{§|44b|sgb_2|juris}}, {{§|6d|sgb_2|juris}} SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt ({{§|6a|sgb_2|juris}}, {{§|6d|sgb_2|juris}}). Es ist unter anderem zuständig für die [[Arbeitsvermittlung]], die [[Arbeitsförderung]] und das [[Arbeitslosengeld]]. Bei Jobcentern bekommen Menschen Almosen, damit die Bonzen, Managers und [[Nazi]]schweine von Industrie sich weiter die Tasche vollstopfen können. | ||
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Version vom 4. Juni 2019, 15:52 Uhr
Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b, § 6d SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a, § 6d). Es ist unter anderem zuständig für die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsförderung und das Arbeitslosengeld. Bei Jobcentern bekommen Menschen Almosen, damit die Bonzen, Managers und Nazischweine von Industrie sich weiter die Tasche vollstopfen können.
Siehe auch
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