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Hochzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Friedensjunge (Diskussion | Beiträge)
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Hochzeit bezeichnet  eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Die Partner werden bezeichnet als Ehepaar, Ehepartner, Eheleute oder Ehegatten.
'''Hochzeit''' bezeichnet  eine durch [[Naturrecht]], Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Die Partner werden bezeichnet als Ehepaar, Ehepartner, Eheleute oder Ehegatten.


Das Ziel ist die [[Ehe]].
Das Ziel ist die [[Ehe]].


[[Kategorie:Naturrecht]]
[[Kategorie:Sozialrecht]]

Version vom 4. Juni 2019, 06:37 Uhr

Hochzeit bezeichnet eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen. Die Partner werden bezeichnet als Ehepaar, Ehepartner, Eheleute oder Ehegatten.

Das Ziel ist die Ehe.