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Gefahr im Verzug: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Gefahr im Verzug''' ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird. Es findet sich auch Gefahr in Verzug.Dabei kann durch Entfernung des | '''Gefahr im Verzug''' ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird. Es findet sich auch Gefahr in Verzug.Dabei kann durch Entfernung des [[Gefahrenverursacher]]s durch [[Platzverweis]] die Gefahr beseitigt werden. | ||
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Version vom 22. März 2019, 09:16 Uhr
Gefahr im Verzug ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht. Er bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde oder ein Beweismittel verloren ginge, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person unmittelbar tätig wird. Es findet sich auch Gefahr in Verzug.Dabei kann durch Entfernung des Gefahrenverursachers durch Platzverweis die Gefahr beseitigt werden.