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Verfassungskonflikt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Verfassungskonflikt''' war ein Konflikt zwischen [[Otto von Bismarck]] und dem [[Landtag]] in [[Preußen]] ab [[1862]]. Um eine Heeres-Verstärkung durchzusetzen, welche von bürgerlichen Landtag nicht genehmigt wurde, regierte Bismarck unter Bruch der Verfassung gegen die Haushalts-Kompetenz des Landtags und drückte die Heeresvorlage selbstherrlich durch. Nach dem Sieg Preussens gegen Habsburg-Österreich [[1866]] segnete der Landtag den Verfassungsbruch mit dem ''Indemnitätsgesetz'' nachträglich ab. | Der '''Verfassungskonflikt''' war ein Konflikt zwischen [[Otto von Bismarck]] und dem [[Landtag]] in [[Preußen]] ab [[1862]]. Um eine Heeres-Verstärkung durchzusetzen, welche von bürgerlichen Landtag nicht genehmigt wurde, regierte Bismarck unter Bruch der Verfassung gegen die Haushalts-Kompetenz des Landtags und drückte die Heeresvorlage selbstherrlich durch. Nach dem Sieg Preussens gegen Habsburg-Österreich [[1866]] segnete der Landtag den Verfassungsbruch mit dem ''Indemnitätsgesetz'' nachträglich ab. | ||
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Version vom 12. März 2019, 15:55 Uhr
Der Verfassungskonflikt war ein Konflikt zwischen Otto von Bismarck und dem Landtag in Preußen ab 1862. Um eine Heeres-Verstärkung durchzusetzen, welche von bürgerlichen Landtag nicht genehmigt wurde, regierte Bismarck unter Bruch der Verfassung gegen die Haushalts-Kompetenz des Landtags und drückte die Heeresvorlage selbstherrlich durch. Nach dem Sieg Preussens gegen Habsburg-Österreich 1866 segnete der Landtag den Verfassungsbruch mit dem Indemnitätsgesetz nachträglich ab.