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Schutzhelme für Behinderte: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. Juli 2017, 20:24 Uhr
Schutzhelme für Behinderte (oft fälschlich verkürzt als "Epilepsiehelm'" oder "Behindertenhelm" bezeichnet) sind medizinisches Hilfsmittel, die motorisch beeinträchtigte oder anderweitig gefährdete Patientn vor Stürzen, selbstverletzendem Verhalten, aber auch vor ungewolltem fremdschädigendem Verhalten schützen sollen. Daher tragen keinswegs nur Epileptiker solche Helme, sondern auch Menschen mit anderen Erkrankungen wie z.B. Autismus oder bei geistiger Behinderung.
Verordnung und Anpassung
Schutzhelme für Behinderte werden heutzutage eher zu selten als zu oft verordnet, da sie einen schweren Eingriff in das Aussehen und die Freiheit des Betroffenen darstellen. Oft müssen die Helme eine Verschlussfunktion aufweisen, um ihren Zweck sicher erfüllen zu können. Dies wird von manchen Menschen als belastend empfunden, allerdings häufiger von den betreuenden Menschen als von den Behinderten selbst. Schutz- und Epilepsiehelme sind oft, aber nicht immer, Sonderanfertigungen eines Orthopädietechnikers. Aussehen, Funktionalität und Ausstattung sind entsprechend individuell. Für leichte Fälle sind auch fertige Helme in verschiedenen Größen erhältlich. Wie bei allen Schutzhelmen ist ein in allen Situationen fester Sitz des Helms für seine Schutzfunktion unabdingbar, weswegen er stets stramm und eng sitzen muss, ohne die Möglichkeit diesen einfach abzunehmen.[1]
Varianten
Um auf die Schutzbedürfnisse des Behinderten angepasst zu sein, gibt es verschiedene Features, darunter unter anderem:
- Kinnbügel
- Stirnpolsterung
- Hinterkopfverstärkungen
- Sicherheitsschlösser
- Ohr- und Hörgeräteschutz
- Gesichtsmaske (Plexiglas)
Akzeptanzprobleme
Viele Ärzte und Angehörige zögern das Verordnen eines Behindertenschutzhelms bzw. Epilepsiehelms zu lange hinaus oder wählen eine zu schwache Ausstattung, um dem Betroffenen eine etwaige stigmatisierende Wirkung zu ersparen. Vor allem auf den Gesichtsschutz (Plexiglas oder seltener eine Hartplastikmaske) wird aus psychischen Überlegungen oft verzichtet oder er wird mit zu großen Öffnungen versehen, obwohl ein Komplettverschluss nötig wäre, entweder um das Gesicht des Patienten vor Selbstverletzungen zu schützen oder die Umwelt gegen Verhalten wie Spucken usw.). Optische und menschliche Aspekt werden hier mit einem Verlust an Schutzfunktion bezahlt. Bisweilen wir auch versucht, das Design der Helme so zu gestalten, dass sie normalen Mützen (z.B. Basecaps) ähnlich sehen. Aus technischer Sicht wird hier Optik zu oft über Funktion gesetzt. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die Akzeptanz des Helms mit der Tragedauer steigt. Ein aus falschem Mitleid zu häufiges Aufschließen und Abnehmen des Helms kann zu einer mangelnden Gewöhnung an den Schutzhelm führen. Meist werden auch umfangreiche Helme mit Kinnbügel und Gesichtsmaske gut akzeptiert, wenn sie erst einmal einige Monate am Stück getragen wurden.[2]
Tragekomfort und Risiken
Für die Behinderten ist der Tragekomfort oft viel entscheidender als das Aussehen ihres Helms. Bei körperlicher Betätigung oder bei sommerlicher Witterung kann es unter dem Helm zu erheblicher Hitze- und Schweißbildung kommen, insbesondere wenn sich auch das Gesicht innerhalb eines geschlossenen Helms befindet. Deswegen sollten diese Helme mit gut platzierten Belüftungslöchern ausgestattet werden und dem Träger ggf. eine schweißaufsaugende Baumwollhülle übergezogen werden, bevor der Helm befestigt wird. Ausreichender Hitzeschutz und reichliches Trinken sind hierbei essentiell, die pralle Sonne sollte gemieden werden. Der Gefahr eines Hitzestaus muss man sich bewusst sein.[3] Auch auf eine gut angepasste Polsterung im Inneren ist zu achten, damit es nicht zu einer Druckstellenbildung kommt.