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Allmählichkeitsschäden: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Juli 2017, 23:24 Uhr
Allmähligkeitsschäden ist eine Begrifflichkeit aus dem Versicherungswesen im Bereich der Haftpflichtversicherung. Darunter fallen Personen,- Sach,- und Vermögensschäden welche durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.) entstanden sind. Dabei ist nicht ausschlaggebend ob der eigentliche Schaden allmählich eingetreten ist (das kann auch plötzlich passiert sein), sondern dass das schadenauslösende Ereignis, welches ursprünglich zum Schaden führte, über einen längeren Zeitraum (allmählich) eingewirkt haben muss.
Ab welcher Zeitdauer die Einwirkung bis zum Schadeneintritt als "allmählich" anzusehen ist, lässt sich nicht genau festlegen.
Folgende Zeiträume sind in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen worden:
- 3 Jahre bei Feuchtigkeitseinwirkung auf ein durch einen Bagger zerstörtes Stromkabel
- 6 Monate bei Temperatureinwirkung auf eine Schamottewand
- 4 - 5 Wochen Feuchtigkeitseinwirkung infolge fehlerhafter Installation, die zum Verwerfen eines Parkettfußbodens führt
- 4 Tage bei Absinken der Raumtemperatur, die zum Einfrieren der Heizungsanlage führt (umstritten)
Paul Mertens 20:09, 8. Okt. 2009 (CEST)
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Mertens Paul Mertens