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Psychologe: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Psychologe''' ist ein Mensch, der einen Diplom- oder Masterabschluss (Universität) im Fach [[Psychologie]] erworben hat. Die Verwendung als Berufsbezeichnung ist international unterschiedlich gesetzlich geregelt. So ist es in [[Deutschland]] (siehe {{§|3|uwg_2004|juris}} UWG) unzulässig, die Bezeichnung ''Psychologe'' im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit zu verwenden, ohne über den entsprechende akademischen Abschluss zu haben, da sonst eine Irreführung des Verbrauchers erfolgt.<ref>Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120</ref> Andere psychologisch ausgebildete Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung nicht führen. Psychologen können sich weiter spezialiseren, zum Beispiel als
Ein '''Psychologe''' ist ein Mensch, der einen Diplom- oder Masterabschluss (Universität) im Fach [[Psychologie]] erworben hat. Die Verwendung als Berufsbezeichnung ist international unterschiedlich gesetzlich geregelt. So ist es in [[Deutschland]] (siehe {{§|3|uwg_2004|juris}} UWG) unzulässig, die Bezeichnung ''Psychologe'' im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit zu verwenden, ohne den entsprechenden akademischen Abschluss zu haben, da sonst eine Irreführung des Verbrauchers erfolgt.<ref>Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120</ref> Andere psychologisch ausgebildete Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung nicht führen. Psychologen können sich weiter spezialiseren, zum Beispiel als


*Klinischer Psychologe
*Klinischer Psychologe

Version vom 25. Juni 2017, 11:53 Uhr

Psychologe
Kategorie
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Das Wichtigste in Kürze
Slogan Weniger ist mehr.
Beschreibung Kurzartikel auf PlusPedia
Weiterführende Infos Deutscher Psychologenverband


Ein Psychologe ist ein Mensch, der einen Diplom- oder Masterabschluss (Universität) im Fach Psychologie erworben hat. Die Verwendung als Berufsbezeichnung ist international unterschiedlich gesetzlich geregelt. So ist es in Deutschland (siehe § 3 UWG) unzulässig, die Bezeichnung Psychologe im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit zu verwenden, ohne den entsprechenden akademischen Abschluss zu haben, da sonst eine Irreführung des Verbrauchers erfolgt.[1] Andere psychologisch ausgebildete Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung nicht führen. Psychologen können sich weiter spezialiseren, zum Beispiel als

  • Klinischer Psychologe
  • Wirtschaftspsychologe
  • Sozialpsychologe
  • Forschender Psychologe
  • Kommunikationspsychologe
  • usw.

Einzelnachweise

  1. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120