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Friedensvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundsätzlich kann ein Friedensvertrag nur zwischen zwei völkerrechtlich anerkannten Staaten geschlossen werden. | |||
Als Friedensvertrag kann der 2+4 Vertrag gelten | Als Friedensvertrag kann der 2+4 Vertrag gelten. Trotzdem ist dies umstritten, da nicht sicher geklärt ist, inwieweit die Vertragsparteien einen Friedensvertrag schließen konnten. | ||
Deutschland gilt | [[Deutschland]] (BRD) gilt erst seitdem als souverän, die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches ist umstritten, die BRD könnte auch als ein Staat auf dem Gebiet des Deutschen Reiches angesehen werden. | ||
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Version vom 22. März 2017, 23:11 Uhr
Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, die vorher Krieg geführt haben. Grundsätzlich kann ein Friedensvertrag nur zwischen zwei völkerrechtlich anerkannten Staaten geschlossen werden.
Als Friedensvertrag kann der 2+4 Vertrag gelten. Trotzdem ist dies umstritten, da nicht sicher geklärt ist, inwieweit die Vertragsparteien einen Friedensvertrag schließen konnten. Deutschland (BRD) gilt erst seitdem als souverän, die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches ist umstritten, die BRD könnte auch als ein Staat auf dem Gebiet des Deutschen Reiches angesehen werden. Zahlungen zur Entschädigung an die Opfer des Nationalsozialismus wurden weitgehend geleistet.
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