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De-facto-Deutscher: Unterschied zwischen den Versionen

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* Anmerkung Johnny: Aha, jemand sieht Deutschland als seine Heimat an und will hier wahrscheinlich auch leben, möchte aber seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Gleichzeitig fühlt er sich gegenüber seinem Nachbarn im Nachteil, der ebenfalls Deutschland als seine Heimat ansieht, aber auf seine alte Staatsbürgerschaft verzichtet. Das nennt man dann wohl freie Entscheidung eines mündigen Bürgers. Oder anders formuliert: jeder ist selbst für sich verantwortlich. Wer einem Verein nicht beitritt, kann nicht mitspielen, so ist das nun mal im Leben.   
* Anmerkung Johnny: Aha, jemand sieht Deutschland als seine Heimat an und will hier wahrscheinlich auch leben, möchte aber seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Gleichzeitig fühlt er sich gegenüber seinem Nachbarn im Nachteil, der ebenfalls Deutschland als seine Heimat ansieht, aber auf seine alte Staatsbürgerschaft verzichtet. Das nennt man dann wohl freie Entscheidung eines mündigen Bürgers. Oder anders formuliert: jeder ist selbst für sich verantwortlich. Wer einem Verein nicht beitritt, kann nicht mitspielen, so ist das nun mal im Leben.   
Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen [[Ausländer]] und werden auch als solche tituliert, auch wenn sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie [[de-jure-Deutscher|de-jure-Deutsche]], ihnen werden jedoch Bürgerrechte verweigert. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden größtenteils in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien: Selbst das Grundgesetz persönlich unterscheidet zwischen Menschen (Menschenrechte) und Deutschen (Bürgerrechte).
Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen [[Ausländer]] und werden auch als solche tituliert, auch wenn sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie [[de-jure-Deutscher|de-jure-Deutsche]], ihnen werden jedoch Bürgerrechte verweigert. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden größtenteils in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien: Selbst das Grundgesetz persönlich unterscheidet zwischen Menschen (Menschenrechte) und Deutschen (Bürgerrechte).
* Anmerkung Johnny: absolut richtige Analyse und beschreibt einen Grundsatz im Römischen Recht: Gleiches wird gleich behandelt. Zwei Beispiele: Wer im Schwimmverein ist, darf mit trainieren. Wer nicht ist, eben nicht. Wer Türke ist, darf in der Türkei wählen (egal übrigens, wo er wohnt, ob in der Türkei oder anderswo) . Wer kein Türke ist, darf in der Türkei nicht wählen. Das sind die Regeln.


Diese Menschen sind in der Lebensweise und aus der Sicht ihrer staatlichen Pflichten in weiten Teilen Deutschen vergleichbar, werden aber in diversen Punkten diskriminiert - so dass es sich nur um de-facto-Deutsche handelt, die rechtlich benachteiligt werden.
Diese Menschen sind in der Lebensweise und aus der Sicht ihrer staatlichen Pflichten in weiten Teilen Deutschen vergleichbar, werden aber in diversen Punkten diskriminiert - so dass es sich nur um de-facto-Deutsche handelt, die rechtlich benachteiligt werden.

Version vom 20. Februar 2016, 21:41 Uhr

de-facto-Deutsche sind Menschen die in Deutschland leben und auf unbestimmte Zeit auch in Deutschland bleiben werden, jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dass diese Menschen eingebürgert werden können mag auf den ersten Blick eine Lösung darstellen. Nicht jedoch dann, wenn der neue Staat verlangt, die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder wenn es Jahre dauert, bis jemand eingebürgert wird oder wenn jemand lang genug im Land lebt und Staat ihm individuell eine Einbürgerung verweigert.

  • Anmerkung Johnny: Dieser Artikel beschreibt somit nur jenen Personenkreis, der sich bewusst gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet, obwohl deren Vorteile bekannt und leicht zu erlangen sind.

Hintergründe

Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Sie verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssten, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen.

  • Anmerkung Johnny: Aha, jemand sieht Deutschland als seine Heimat an und will hier wahrscheinlich auch leben, möchte aber seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Gleichzeitig fühlt er sich gegenüber seinem Nachbarn im Nachteil, der ebenfalls Deutschland als seine Heimat ansieht, aber auf seine alte Staatsbürgerschaft verzichtet. Das nennt man dann wohl freie Entscheidung eines mündigen Bürgers. Oder anders formuliert: jeder ist selbst für sich verantwortlich. Wer einem Verein nicht beitritt, kann nicht mitspielen, so ist das nun mal im Leben.

Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen Ausländer und werden auch als solche tituliert, auch wenn sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie de-jure-Deutsche, ihnen werden jedoch Bürgerrechte verweigert. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden größtenteils in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien: Selbst das Grundgesetz persönlich unterscheidet zwischen Menschen (Menschenrechte) und Deutschen (Bürgerrechte).

  • Anmerkung Johnny: absolut richtige Analyse und beschreibt einen Grundsatz im Römischen Recht: Gleiches wird gleich behandelt. Zwei Beispiele: Wer im Schwimmverein ist, darf mit trainieren. Wer nicht ist, eben nicht. Wer Türke ist, darf in der Türkei wählen (egal übrigens, wo er wohnt, ob in der Türkei oder anderswo) . Wer kein Türke ist, darf in der Türkei nicht wählen. Das sind die Regeln.

Diese Menschen sind in der Lebensweise und aus der Sicht ihrer staatlichen Pflichten in weiten Teilen Deutschen vergleichbar, werden aber in diversen Punkten diskriminiert - so dass es sich nur um de-facto-Deutsche handelt, die rechtlich benachteiligt werden.

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

Videos

Quellen

Literatur

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Einzelnachweise


Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Achtung: Bei diesem Artikel handelt es sich (vermutlich) um Theoriefindung.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (De-facto-Deutscher) vermutlich nicht.