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De-facto-Deutscher: Unterschied zwischen den Versionen

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[[De-facto-Deutscher|de-facto-Deutsche]] sind Menschen die in Deutschland leben und auf unbestimmte Zeit auch in Deutschland bleiben werden, jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.  
[[De-facto-Deutscher|de-facto-Deutsche]] sind Menschen die in Deutschland leben und auf unbestimmte Zeit auch in Deutschland bleiben werden, jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.  
*Anmerkung: dies ist zumindest die Definition des Artikel-Erstellers, der auch hier wieder einen Begriff einführen möchte, der nicht existiert.


== Hintergründe ==
== Hintergründe ==
Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Sie verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, warum auch immer
Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Sie verzichten jedoch auf eine Einbürgerung.
 
*Dieser freiwillige Verzicht eines Menschen, der in Deutschland bleiben will, Deutschland als seine Heimat ansieht oder Deutschland als seine neue Heimat ansieht führt dazu, dass er juristisch weiterhin als Ausländer behandelt wird. Als was denn sonst?


Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen [[Ausländer]] und werden zurecht auch als solche tituliert. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie [[de-jure-Deutscher|de-jure-Deutsche]], verzichten jedoch freiwillig auf Bürgerrechte. Die sich daraus ergebenden Unterschiede, die diese Personen selbst zu verantworten haben, werden in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien, wird im selben Grundgesetz wie in jedem anderen Staat auch zwischen denjenigen unterschieden, die die Staatsangehörigkeit haben und denjenigen, die sie nicht haben. Wie in jedem anderen Land dürfen genau die Leute wählen, die Staatsbürger sind.  
Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen [[Ausländer]] und werden zurecht auch als solche tituliert. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie [[de-jure-Deutscher|de-jure-Deutsche]], verzichten jedoch freiwillig auf Bürgerrechte. Die sich daraus ergebenden Unterschiede, die diese Personen selbst zu verantworten haben, werden in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien, wird im selben Grundgesetz wie in jedem anderen Staat auch zwischen denjenigen unterschieden, die die Staatsangehörigkeit haben und denjenigen, die sie nicht haben. Wie in jedem anderen Land dürfen genau die Leute wählen, die Staatsbürger sind.  

Version vom 20. Februar 2016, 17:30 Uhr

de-facto-Deutsche sind Menschen die in Deutschland leben und auf unbestimmte Zeit auch in Deutschland bleiben werden, jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

  • Anmerkung: dies ist zumindest die Definition des Artikel-Erstellers, der auch hier wieder einen Begriff einführen möchte, der nicht existiert.

Hintergründe

Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Sie verzichten jedoch auf eine Einbürgerung.

  • Dieser freiwillige Verzicht eines Menschen, der in Deutschland bleiben will, Deutschland als seine Heimat ansieht oder Deutschland als seine neue Heimat ansieht führt dazu, dass er juristisch weiterhin als Ausländer behandelt wird. Als was denn sonst?

Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen Ausländer und werden zurecht auch als solche tituliert. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie de-jure-Deutsche, verzichten jedoch freiwillig auf Bürgerrechte. Die sich daraus ergebenden Unterschiede, die diese Personen selbst zu verantworten haben, werden in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien, wird im selben Grundgesetz wie in jedem anderen Staat auch zwischen denjenigen unterschieden, die die Staatsangehörigkeit haben und denjenigen, die sie nicht haben. Wie in jedem anderen Land dürfen genau die Leute wählen, die Staatsbürger sind.

Diese Menschen sind in der Lebensweise und aus der Sicht ihrer staatlichen Pflichten in weiten Teilen Deutschen vergleichbar, verzichten aber auf ihr Wahlrecht - weil sie auf die Staatsbürgerschaft verzichten. Deshalb hat man in der Pluspedia den Begriff de-facto-Deutsche erfunden.

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Bilder / Fotos

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Quellen

Literatur

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Einzelnachweise


Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Achtung: Bei diesem Artikel handelt es sich (vermutlich) um Theoriefindung.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (De-facto-Deutscher) vermutlich nicht.