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Diskussion:Prangerseite: Unterschied zwischen den Versionen
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::::::Mit "erregen" ist "sich aufregen" bzw. "sich in etwas reinsteigern" gemeint. Niemand hat hier behauptet, dass du schwul bist. Klar; hinter dem Jewiki stehen das Freimaurertum (Illuminati und so) und reiche Juden (übrigens schön wie du hier das antisemitische Vorurteil vom angeblich existierenden internationalen Finanzjudentum für deine Zwecke aufwärmst). Was du hier verzapfst ist nur noch lachhaft. PS: Was hat das mit dem Ilan Halimi zu tun? Ich kenne den Menschen nicht. Das war ein abscheuliches Verbrechen, hat aber mit diesem Lemma nichts zu tun. Gruß --[[Benutzer:Pfitzi|chatib al-almani]] ([[Benutzer Diskussion:Pfitzi|Diskussion]]) 17:26, 17. Mai 2015 (CEST) | ::::::Mit "erregen" ist "sich aufregen" bzw. "sich in etwas reinsteigern" gemeint. Niemand hat hier behauptet, dass du schwul bist. Klar; hinter dem Jewiki stehen das Freimaurertum (Illuminati und so) und reiche Juden (übrigens schön wie du hier das antisemitische Vorurteil vom angeblich existierenden internationalen Finanzjudentum für deine Zwecke aufwärmst). Was du hier verzapfst ist nur noch lachhaft. PS: Was hat das mit dem Ilan Halimi zu tun? Ich kenne den Menschen nicht. Das war ein abscheuliches Verbrechen, hat aber mit diesem Lemma nichts zu tun. Gruß --[[Benutzer:Pfitzi|chatib al-almani]] ([[Benutzer Diskussion:Pfitzi|Diskussion]]) 17:26, 17. Mai 2015 (CEST) | ||
:::::::Und wieder einer meiner Jewiki-Freunde, der sich ins Thema eingelesen hat: | |||
:::::::"Habe eben Fernbachers Replik auf PlusPedia gelesen. Schokoaldenrezept und Schweizer Milchbauer ;-) Eine Witzfigur. Beleidigung ist übrigens ein Antragsdelikt, kein Offizialdelikt. Es wird grundsätzlich nur auf Antrag des vermeintlich Beleidigten ermittelt. Fernbacher könnte also nur für sich alleine klagen, keine "Sammelklage" für alle. Schon gar nicht für Nicknamen. Falls ja (Wahrscheinlichkeit gegen 0,01%) bekommst Du eine Anhörung und kannst über Deinen Anwalt sofortige Akteneinsicht in die Klage beantragen. Muss gewährt werden. Damit ist die Anonymität des Anklagenden futsch. Ich wurde einmal wegen "Beleidigung" und einmal wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" verklagt. (Sehr milder Spott über einen Neonazi). Beide Klagen wurden abgewiesen, ein Schreiben hat genügt. Paar Semester Jura habe ich, ist aber sehr lange her." | |||
::::::::[[Benutzer:Michael Kühntopf|Michael Kühntopf]] ([[Benutzer Diskussion:Michael Kühntopf|Diskussion]]) 20:23, 17. Mai 2015 (CEST) |
Version vom 17. Mai 2015, 18:23 Uhr
Ich denke, man könnte hier auch die Hetzseiten von KarlV aus der Bolschewikipedia erwähnen. --René Walter (Diskussion) 20:56, 12. Mai 2015 (CEST)
- Könnte man! Nur sollen im Artikel keine Namen genannt werden, weil das dann hier selber eine Prangerseite wäre. Wir müssen da (Jesus Christus läßt grüßen) überlegene Moral vorleben. Niemand darf diffamiert werden. Amen und Gruß chatib al-almani (Diskussion) 21:05, 12. Mai 2015 (CEST)
Es wäre schön wenn sich hier eine Diskussion zum Thema entwickeln würde. Ich befasse mich gerade mit den juristischen Möglichkeiten des Vorgehens gegen Prangerseiten, da ich demnächst gegen einen Prangerseitenersteller (Namen werden nicht genannt) Strafanzeige stellen werden. Mein Anwalt meint, dass die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige sehr gut wären. Haben andere Pluspedianer mit Prangerseiten auch schon Erfahrungen gesammelt? Kennt sich jemand in Pluspedia vielleicht mit den Unterschieden der Rechtssprechung zwischen Deutschland und der Schweiz bei dem Thema aus? Auch ein juristische Vorgehen gegen den Provider, bei dem die Prangerseite gehostet ist kann ja erfolgversprechend sein. Oder man informiert den Provider (der die Prangerseite vielleicht gar nicht kennt) erst mal über die Prangerseite auf seinem Server. Hat jemand in Pluspedia vielleicht Informationen über den Webhoster WikiHoster.net in Berlin? Für Informationen wäre ich dankbar. Gruß chatib al-almani (Diskussion) 11:04, 17. Mai 2015 (CEST)
- Zitat eines Jewiki-Freundes: "Lächerlicher Papiertiger. Es gibt eine Fülle von antisemitischen und rassistischen Äußerungen Fernbachers. Geld für Anwälte hat er nicht, eine Anzeige wäre auch chancenlos." Zitat Ende.
- Herr Hoffmeyer (Hoster) ist übrigens voll im Bilde, da haben schon andere Verrückte versucht, ihn einzuschüchtern (was natürlich auf Basis sachlicher und relevanter Informationen, die wir ihm geliefert haben, nicht gelungen ist und nicht gelingen wird).
- Übrigens: "Es wäre schön wenn sich hier eine Diskussion zum Thema entwickeln würde". Fernbacher, merkst du nicht, dass du hier ganz alleine bist? Auch wenn du häufig, um diesen Eindruck zu verwischen, in Form verschiedener Puppen Selbstgespräche führst. Gib einfach Ruhe. Schreib weiter deine fragwürdigen "Artikel" und tout va bien.
- Schönen Sonntag.
- Michael Kühntopf (Diskussion) 15:55, 17. Mai 2015 (CEST)
- Warum erregst du dich hier so? Es geht doch gar nicht um dich, sondern um eine ganz andere Person. Ist dein Name hier genannt worden? Nein! Also halluziniere nicht rum und bilde dir Beschuldigungen ein die gar nicht stattgefunden haben. Es geht bei dem Fall hier um einen Bauern aus der Schweiz, der mich auf seiner Internetseite beschuldigt hat, dass ich seine Rezept für Schokolade gestohlen hätte. Eine lächerliche Beschuldigung übrigens. Mir wäre es schon lästig, vor Gericht zu ziehen, Schriftsätze lesen zu müssen, Material zusammenzustellen und erst mal Geld für einen Anwalt (bei dir müssen es ja angeberisch immer gleich mehrere Anwälte sein) vorstrecken zu müssen. Das heißt aber nicht, dass ich es nicht doch mache, wenn die Beleidigungen des Schweizer Bauern mit dem Schokoladenrezept zu unverschämt werden. PS: Dass deine "Jewiki-Freunde" dir zum Anprangern raten ist klar. Die müssen für Beleidigungen im Jewiki im Ernstfall ja auch nicht strafrechtlich gerade stehen. Wenn du zahlen musst, kann das Messina oder Ernst und Falk ganz egal sein. Gruß --chatib al-almani (Diskussion) 17:04, 17. Mai 2015 (CEST)
- Wo siehst du Erregung? Ich bin nicht schwul. Meine Jewiki-Freunde sind jüdisch oder/und Freimaurer. Die haben Geld. Siehe Halimi (auch wenn du das wieder einmal nicht verstehst). Schönen Sonntag. -- Michael Kühntopf (Diskussion) 17:20, 17. Mai 2015 (CEST)
- Mit "erregen" ist "sich aufregen" bzw. "sich in etwas reinsteigern" gemeint. Niemand hat hier behauptet, dass du schwul bist. Klar; hinter dem Jewiki stehen das Freimaurertum (Illuminati und so) und reiche Juden (übrigens schön wie du hier das antisemitische Vorurteil vom angeblich existierenden internationalen Finanzjudentum für deine Zwecke aufwärmst). Was du hier verzapfst ist nur noch lachhaft. PS: Was hat das mit dem Ilan Halimi zu tun? Ich kenne den Menschen nicht. Das war ein abscheuliches Verbrechen, hat aber mit diesem Lemma nichts zu tun. Gruß --chatib al-almani (Diskussion) 17:26, 17. Mai 2015 (CEST)
- Und wieder einer meiner Jewiki-Freunde, der sich ins Thema eingelesen hat:
- "Habe eben Fernbachers Replik auf PlusPedia gelesen. Schokoaldenrezept und Schweizer Milchbauer ;-) Eine Witzfigur. Beleidigung ist übrigens ein Antragsdelikt, kein Offizialdelikt. Es wird grundsätzlich nur auf Antrag des vermeintlich Beleidigten ermittelt. Fernbacher könnte also nur für sich alleine klagen, keine "Sammelklage" für alle. Schon gar nicht für Nicknamen. Falls ja (Wahrscheinlichkeit gegen 0,01%) bekommst Du eine Anhörung und kannst über Deinen Anwalt sofortige Akteneinsicht in die Klage beantragen. Muss gewährt werden. Damit ist die Anonymität des Anklagenden futsch. Ich wurde einmal wegen "Beleidigung" und einmal wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" verklagt. (Sehr milder Spott über einen Neonazi). Beide Klagen wurden abgewiesen, ein Schreiben hat genügt. Paar Semester Jura habe ich, ist aber sehr lange her."
- Michael Kühntopf (Diskussion) 20:23, 17. Mai 2015 (CEST)