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De-facto-Deutscher: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist möglich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. | Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist möglich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Manche verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen. Diese Menschen entscheiden sich also aus diversen privaten Gründen dagegen, Staatsbürger des Staates zu werden, den sie als ihre Heimat bezeichnen und verzichten damit auf einige Rechte, die überall auf der Welt den Staatsbürgern vorbehalten bleiben. | ||
Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom legalen Standpunkt aus gesehen [[Nicht-Staatsbürger]] und werden auch als solche tituliert, unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie [[de-jure-Deutscher|de-jure-Deutsche]], verzichten jedoch durch die Nicht-Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit freiwillig auf einige Bürgerrechte. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden von einigen Mitgliedern der Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien, so unterscheidet das Grundgesetz in bestimmten Dingen zwischen Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und solchen, die sie nicht besitzen: das Wahlrecht erhält - wie in jedem anderen Land der Welt nur der Staatsbürger, es wird also zwischen den Menschenrechten unterschieden und den Rechten, die nur Staatsbürger des jeweiligen Landes haben . | Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom legalen Standpunkt aus gesehen [[Nicht-Staatsbürger]] und werden auch als solche tituliert, unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie [[de-jure-Deutscher|de-jure-Deutsche]], verzichten jedoch durch die Nicht-Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit freiwillig auf einige Bürgerrechte. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden von einigen Mitgliedern der Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien, so unterscheidet das Grundgesetz in bestimmten Dingen zwischen Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und solchen, die sie nicht besitzen: das Wahlrecht erhält - wie in jedem anderen Land der Welt nur der Staatsbürger, es wird also zwischen den Menschenrechten unterschieden und den Rechten, die nur Staatsbürger des jeweiligen Landes haben . |
Version vom 14. August 2013, 19:36 Uhr
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de-facto-Deutsche sind Menschen in Deutschland leben und auf unbestimmte Zeit auch in Deutschland bleiben werden, die jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Hintergründe
Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist möglich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Manche verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen. Diese Menschen entscheiden sich also aus diversen privaten Gründen dagegen, Staatsbürger des Staates zu werden, den sie als ihre Heimat bezeichnen und verzichten damit auf einige Rechte, die überall auf der Welt den Staatsbürgern vorbehalten bleiben.
Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom legalen Standpunkt aus gesehen Nicht-Staatsbürger und werden auch als solche tituliert, unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie de-jure-Deutsche, verzichten jedoch durch die Nicht-Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit freiwillig auf einige Bürgerrechte. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden von einigen Mitgliedern der Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien, so unterscheidet das Grundgesetz in bestimmten Dingen zwischen Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und solchen, die sie nicht besitzen: das Wahlrecht erhält - wie in jedem anderen Land der Welt nur der Staatsbürger, es wird also zwischen den Menschenrechten unterschieden und den Rechten, die nur Staatsbürger des jeweiligen Landes haben .
Diese Menschen sind aus der Sicht ihrer staatlichen Pflichten in weiten Teilen Deutschen vergleichbar, verzichten aber auf bestimmte Rechte wie das Wahlrecht, so dass es sich nur um de-facto-Deutsche handelt.
Links und Quellen
Siehe auch
Weblinks
Bilder / Fotos
Videos
Quellen
Literatur
Einzelnachweise
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (De-facto-Deutscher) vermutlich nicht.