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Flughafen: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Flughafen''' (meist auch aus dem englischen ''Airport'' genannt) ist die Bezeichnung für Start- und Landebahnen, auf denen [[Flugzeug|Flugzeuge]] starten und landen. Zu einem Flughafen gehören aber auch die Gebäude, die für das Be-/Entladen der Flugzeuge benutzt werden und das meistens größte Gebäude, über welches die Passagiere in die Flugzeuge steigen können. | Ein '''Flughafen''' (meist auch aus dem englischen ''Airport'' genannt) ist die Bezeichnung für Start- und Landebahnen, auf denen [[Flugzeug|Flugzeuge]] starten und landen. Zu einem Flughafen gehören aber auch die Gebäude, die für das Be-/Entladen der Flugzeuge benutzt werden und das meistens größte Gebäude, über welches die Passagiere in die Flugzeuge steigen können. | ||
In Deutschland muss ein Flughafen von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt sein. Flughäfen erfüllen einen höheren Sicherheitsstandard als einfache Flugplätze. Genehmigung und Verfahren sind Luftverkehrsgesetz [http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvg,12 § 12 LuftVG] geregelt. Zuständig ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Militärflugplätze werden nicht als Flughäfen bezeichnet. | In Deutschland muss ein Flughafen von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt sein. Flughäfen erfüllen einen höheren Sicherheitsstandard als einfache Flugplätze. Genehmigung und Verfahren sind im Luftverkehrsgesetz [http://norm.bverwg.de/jur.php?luftvg,12 § 12 LuftVG] geregelt. Zuständig ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Militärflugplätze werden nicht als Flughäfen bezeichnet. | ||
Das deutsche Luftrecht unterscheidet zwischen: | Das deutsche Luftrecht unterscheidet zwischen: |
Version vom 27. Februar 2010, 10:43 Uhr
Ein Flughafen (meist auch aus dem englischen Airport genannt) ist die Bezeichnung für Start- und Landebahnen, auf denen Flugzeuge starten und landen. Zu einem Flughafen gehören aber auch die Gebäude, die für das Be-/Entladen der Flugzeuge benutzt werden und das meistens größte Gebäude, über welches die Passagiere in die Flugzeuge steigen können.
In Deutschland muss ein Flughafen von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt sein. Flughäfen erfüllen einen höheren Sicherheitsstandard als einfache Flugplätze. Genehmigung und Verfahren sind im Luftverkehrsgesetz § 12 LuftVG geregelt. Zuständig ist die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Militärflugplätze werden nicht als Flughäfen bezeichnet.
Das deutsche Luftrecht unterscheidet zwischen:
- Flughäfen
- Verkehrsflughäfen
- Sonderflughäfen
- Landeplätze
- Verkehrslandeplätze
- Sonderlandeplätze
- Segelfluggelände
Diese Einteilung ist in anderen Länder der Welt jedoch unterschiedlich geregelt.
Flughäfen in Deutschland
Die großen Flughäfen Deutschlands (nach Passagieren) sind.
- Frankfurt (Homepage)
- München (Homepage)
- Düsseldorf (Hompage)
- Hamburg (Hompage)
- Berlin (Homepage)
- Stuttgart (Homepage)
Insgesamt gibt es 19 internationale Großflughäfen sowie zahlreiche Regionalflughäfen.
Sicherheit
Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 wurden die Sicherheitsvorkehrungen gesteigert, so werden beispielsweise Sicherheitskontrollen vor dem Einsteigen in das Flugzeug gemacht.
In der öffentlichen Diskussion tauchen öfters die sogennanten "Nacktscanner" auf, welche auf Flughäfen als Körperscanner eingesetzt werden könnten. Dies ist jedoch zugleich ein enormer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Passagiers, daher sind diese Scanner bislang nicht im Einsatz und es herrscht eine rege Debatte zwischen Bürgern, Freiheitsrechtlern und Politkern, ob diese Scanner jemals zum Einsatz kommen werden.