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Kanonisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden, im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen nicht beinhalten. | Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden, im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen nicht beinhalten. | ||
Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. | Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. | ||
Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. | Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. In Gal 1 11-12 steht geschrieben, dass die Offenbarung derer direkt von Gott und nich von "Menschenhand" kommen. <ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/JesusunddieBibel.htm Hans Werner Deppe: ''Das Jahr der Bibel:b) Er lehrte die Göttlichkeit.. in Betanien Verlag ]</ref><ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/Bibel/Einleitung.htm ''Das Jahr der Bibel:ISt die Bibel Gottes Wort ?.. in Betanien Verlag ]</ref><ref>[http://www.biblischelehre.de/Ausfuehrungen_zum_Galaterbrief.htm ''Ausführungen zum Galaterbrief:Dieter Landersheim]</ref> | ||
== Am Beispiel der Homosexualität == | == Am Beispiel der Homosexualität == | ||
Version vom 6. Januar 2012, 23:11 Uhr
Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche
Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit der Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici.
Göttliches Recht und Weltliches Recht
Im kanonischen Recht wird dies unterteilt (vgl. z. B. c. 199 CIC) in Naturrecht und göttlichem Recht sowie dem menschlichen Recht, dem ius divinum und dem ius mere ecclesiasticum. Das ius divinum wird dabei weiter unterteilt, einmal als Zweig des ius divinum positivum und dem ius divinum natruale, wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der Bibel, den Evangelien direkt zu entnehmen ist. Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden, im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen nicht beinhalten. Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. In Gal 1 11-12 steht geschrieben, dass die Offenbarung derer direkt von Gott und nich von "Menschenhand" kommen. [1][2][3]
Am Beispiel der Homosexualität
Da Jesus die Bergpredigt mitteilte und somit den Beginn zum NT einleitete, ist auch klar, dass die Evangelien nur von Gott sein sollen, dass heisst, dass Jesus und Gott in sich eins sein sollen. In der Bergpredigt und den Evangelien im NT steht nun nach allgemeiner Lehre nichts gegen HS, ganz im Gegenteil behandelt z.b der Judasbrief die Geschichte um Genesis die sich mit Sodomie befasst, also Tiersex und nicht der Homosexualität.
siehe auch [4]
Weblinks
- Kanonische Gesetzbücher ;Seite der Kongregation für den Klerus
- Skriptum Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen (von Ulrich Rhode; )