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Kanonisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Im kanonischen Recht wird dies unterteilt (vgl. z. B. c. 199 CIC) in Naturrecht und göttlichem Recht, dem ius divinum naturale und dem ius divinum positivum. | Im kanonischen Recht wird dies unterteilt (vgl. z. B. c. 199 CIC) in Naturrecht und göttlichem Recht, dem ius divinum naturale und dem ius divinum positivum. | ||
Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. in | Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. in Gal 1 11-12 steht geschrieben, dass die Offenbarung derer direkt von Gott und nich von "Menschenhand" kommen. <ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/JesusunddieBibel.htm Hans Werner Deppe: ''Das Jahr der Bibel:b) Er lehrte die Göttlichkeit.. in Betanien Verlag ]</ref><ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/Bibel/Einleitung.htm ''Das Jahr der Bibel:ISt die Bibel Gottes Wort ?.. in Betanien Verlag ]</ref><ref>[http://www.biblischelehre.de/Ausfuehrungen_zum_Galaterbrief.htm ''Ausführungen zum Galaterbrief:Dieter Landersheim]</ref> | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 6. Januar 2012, 21:49 Uhr
Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche
Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit der Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici.
Göttliches Recht
Im kanonischen Recht wird dies unterteilt (vgl. z. B. c. 199 CIC) in Naturrecht und göttlichem Recht, dem ius divinum naturale und dem ius divinum positivum. Inwieweit die Evangelien selbst von Gott geschrieben sein sollen, ist umstritten. in Gal 1 11-12 steht geschrieben, dass die Offenbarung derer direkt von Gott und nich von "Menschenhand" kommen. [1][2][3]
Weblinks
- Kanonische Gesetzbücher ;Seite der Kongregation für den Klerus
- Skriptum Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen (von Ulrich Rhode; )