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Nachrichtendienst: Unterschied zwischen den Versionen
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In westlichen "Demokratien" wird zwar immer wieder die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste hervorgehoben, doch stellen sich diese Kontrollinstrumente ab und an auch als wirkungslos heraus. Den Kontrollgremien- z.B. der sogenannten "Parlamentarischen Kontrollkommission" in der Bundesrepublik werden nur geschwärzte Informationen bereit gestellt, die aus Gründen des Quellenschutzes zumeist keine Angaben zur Art und Weise und zur Qualität der Informationsgewinnung beinhalten. Darüber hinaus entscheiden die Geheimdienste im kleinen Kreis mit dem zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, was die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) überhaupt zu sehen und zu hören bekommt. | In westlichen "Demokratien" wird zwar immer wieder die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste hervorgehoben, doch stellen sich diese Kontrollinstrumente ab und an auch als wirkungslos heraus. Den Kontrollgremien- z.B. der sogenannten "Parlamentarischen Kontrollkommission" in der Bundesrepublik werden nur geschwärzte Informationen bereit gestellt, die aus Gründen des Quellenschutzes zumeist keine Angaben zur Art und Weise und zur Qualität der Informationsgewinnung beinhalten. Darüber hinaus entscheiden die Geheimdienste im kleinen Kreis mit dem zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, was die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) überhaupt zu sehen und zu hören bekommt. | ||
Öfters- z.B. beim illegalen, parlamentarisch nicht abgesegneten Export von Rüstungsgütern nach Israel- haben die Geheimdienste der BRD parlamentarische Gremien über- und hintergangen. Das kann auch nicht anders sein, denn Geheimdienste werden von Regierungen geschaffen, um Geheimen teilweise entgegen geltendem Recht Aktivitäten gegen potentielle bzw. vermutete Täter vornehmen zu können. Wäre das nicht so, könnte man auch die Polizei damit befassen und müßte nicht eine gesonderte Behörde ins Leben rufen. | Öfters- z.B. beim illegalen, parlamentarisch nicht abgesegneten Export von Rüstungsgütern nach Israel- haben die Geheimdienste der BRD parlamentarische Gremien über- und hintergangen. Das kann auch nicht anders sein, denn Geheimdienste werden von Regierungen geschaffen, um im Geheimen teilweise entgegen geltendem Recht Aktivitäten gegen potentielle bzw. vermutete Täter vornehmen zu können. Wäre das nicht so, könnte man auch die Polizei damit befassen und müßte nicht eine gesonderte Behörde ins Leben rufen. | ||
Während beispielsweise eine gesetzliche Strafverfolgungsbehörde westlicher Staaten in der Regel einen profunden Anfangsverdacht benötigt, um gegen einen Bürger zu ermitteln, reichen den Geheimdiensten bloße Verdächtigungen und Vermutungen, selbst die reine Möglichkeit, jemand könne beispielsweise zum Geheimnisverräter werden, zum Anlegen einer Personendatei und zur Einleitung von Überwachungsmaßnahmen aus. | Während beispielsweise eine gesetzliche Strafverfolgungsbehörde westlicher Staaten in der Regel einen profunden Anfangsverdacht benötigt, um gegen einen Bürger zu ermitteln, reichen den Geheimdiensten bloße Verdächtigungen und Vermutungen, selbst die reine Möglichkeit, jemand könne beispielsweise zum Geheimnisverräter werden, zum Anlegen einer Personendatei und zur Einleitung von Überwachungsmaßnahmen aus. | ||
In einigen Staaten nehmen die Geheimdienste selbst Polizeiaufgaben war und führen Verhaftungen und Befragungen von Verdächtigen vor. | In einigen Staaten nehmen die Geheimdienste selbst Polizeiaufgaben war und führen Verhaftungen und Befragungen von Verdächtigen vor. |
Version vom 26. Januar 2011, 14:12 Uhr
Ein nationaler Geheimdienst ist ein Apparat, der zum einen in die (eigene) nationale Gesellschaft hinein wirksam ist und im weiteren in anderen nationalen Gesellschaften wirksam ist.
Die oftmals umschreibend als Nachrichtendienste bezeichneten Geheimdienste haben jedoch fast immer über die reine Nachrichtenbeschaffung weit hinausreichende Aufgaben und Befugnisse.
Aufgaben
- Nachrichtenbeschaffung, Personenermittlung und -aufklärung im In- und Ausland;
- Ausspähung politischer, wirtschaftlicher und militärischer Stärken von Gegnern;
- Desinformation, Desorganisation und Zersetzung von Gegnern im In- und Ausland;
- Gegenspionage/ Abwehr von Spionageangriffen;
- Sabotage und Destruktion, Liquidierung von Gegnern;
- (Illegale) Beschaffung von Beweisen zur Vorbereitung von Strafverfahren gegen beliebige Gegner;
Gliederung
Die Gliederung der Geheimdienste erfolgt im wesentlichen in Inlands- und Auslands-Geheimdienste, militärische Nachrichtendienste und technische Nachrichtendienste, die sich mit der Überwachung elektronischer Medien, Telefon-, Funk-, Satellitenfunk- und Internetdiensten befassen. Daneben gibt es Spezialeinheiten zur Ausführung operativ- taktischer Aufgaben (z.B. Geiselbefreiungen, Tötungen, Sabotageakte, Industriespionage usw.), Grenz- und Paßkontroll-, Postkontrolleinheiten und zur Überwachung von Terroristen und organisierter Kriminalität.
Befugnisse
In westlichen "Demokratien" wird zwar immer wieder die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste hervorgehoben, doch stellen sich diese Kontrollinstrumente ab und an auch als wirkungslos heraus. Den Kontrollgremien- z.B. der sogenannten "Parlamentarischen Kontrollkommission" in der Bundesrepublik werden nur geschwärzte Informationen bereit gestellt, die aus Gründen des Quellenschutzes zumeist keine Angaben zur Art und Weise und zur Qualität der Informationsgewinnung beinhalten. Darüber hinaus entscheiden die Geheimdienste im kleinen Kreis mit dem zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, was die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) überhaupt zu sehen und zu hören bekommt.
Öfters- z.B. beim illegalen, parlamentarisch nicht abgesegneten Export von Rüstungsgütern nach Israel- haben die Geheimdienste der BRD parlamentarische Gremien über- und hintergangen. Das kann auch nicht anders sein, denn Geheimdienste werden von Regierungen geschaffen, um im Geheimen teilweise entgegen geltendem Recht Aktivitäten gegen potentielle bzw. vermutete Täter vornehmen zu können. Wäre das nicht so, könnte man auch die Polizei damit befassen und müßte nicht eine gesonderte Behörde ins Leben rufen.
Während beispielsweise eine gesetzliche Strafverfolgungsbehörde westlicher Staaten in der Regel einen profunden Anfangsverdacht benötigt, um gegen einen Bürger zu ermitteln, reichen den Geheimdiensten bloße Verdächtigungen und Vermutungen, selbst die reine Möglichkeit, jemand könne beispielsweise zum Geheimnisverräter werden, zum Anlegen einer Personendatei und zur Einleitung von Überwachungsmaßnahmen aus.
In einigen Staaten nehmen die Geheimdienste selbst Polizeiaufgaben war und führen Verhaftungen und Befragungen von Verdächtigen vor.