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Diskussion:Atze Schröder: Unterschied zwischen den Versionen
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Du kannst seinen Namen nennen, denn machst Du dich aber Strafbar und wenn ich das als Admin auch noch zulasse ich mich auch. Darf man rechtlich halt eben nicht, tut mir leid. Gruß - [[Benutzer:Administrator Glenn v. B.|Administrator Glenn v. B.]] ([[Benutzer Diskussion:Administrator Glenn v. B.|Diskussion]]) 06:18, 27. Dez. 2009 (UTC) | Du kannst seinen Namen nennen, denn machst Du dich aber Strafbar und wenn ich das als Admin auch noch zulasse ich mich auch. Darf man rechtlich halt eben nicht, tut mir leid. Gruß - [[Benutzer:Administrator Glenn v. B.|Administrator Glenn v. B.]] ([[Benutzer Diskussion:Administrator Glenn v. B.|Diskussion]]) 06:18, 27. Dez. 2009 (UTC) | ||
: Damit es "strafbar" wäre, müsste es schon im StGB verankert sein. Welches ist der entsprechende Paragraph? | |||
: Was Du meinst, ist die Störerhaftung im Zivilrecht. Jemand könnte klagen und könnte vielleicht recht bekommen. | |||
: Wenn Du alle potenzielle(!) Zivilprozesse ausschließen willst, kannst Du das Projekt gleich schließen oder in "Minuspedia" umbenennen. Wikipedia hat Links auf The Piratebay, auf SlySoft. Für Pluspedia sind die ausgeschlossen? Da gab es schließlich auch mal irgendwelche Urteile. --[[Spezial:Beiträge/84.166.69.203|84.166.69.203]] 07:19, 27. Dez. 2009 (UTC) |
Version vom 27. Dezember 2009, 07:19 Uhr
Klartextname
Ich habe die urspügnliche Version von Atze Schröder gelöscht, weil ich es als normal ansehe, den Wunsch von Atze Schröder zu respektieren, seinen Namen nicht zu nennen. Selbst wenn das Internet keine Demenz kennt. --Anthoney 11:49, 19. Dez. 2009 (UTC)
- "Weil ich es als normal ansehe" ist eine ziemlich schwache Begründung. Kannst Du etwas näher begründen, warum Du hier faktisch korrekte Informationen löschst? --84.166.45.61 07:53, 26. Dez. 2009 (UTC)
Es ist nun mal eben verboten, daran können wir nichts ändern. Gruß - Administrator Glenn v. B. (Diskussion) 08:41, 26. Dez. 2009 (UTC)
- Das ist eine andere Begründung. Und meines Wissens falsch - ich wüsste kein Gesetz, dass die bloße Nennung des Namens (ohne beleidigende Inhalte oder Paparazzi-Fotos) verbieten würde. --84.166.45.61 09:40, 26. Dez. 2009 (UTC)
In Deutschland schon (bei Atze Schröder, denn er hat einen Prozess gewonnen in dem er die Veröffentlichung seines bürgerlichen Namens verbieten wollte), ist wirklich so. Du musst wissen was Du machst. Ich bin bei Atzes Klartextnamen aber gezungen diesen hier bei Pluspedia zu entfernen. Liebe Grüße - Administrator Glenn v. B. (Diskussion) 10:57, 26. Dez. 2009 (UTC)
- Atze Schröder hat einen Prozess gewonnen, ja. Aber der Rest ist falsch. Prüf Mal Deine Quellen. --84.166.45.61 18:34, 26. Dez. 2009 (UTC)
- Es gab einmal ein Gerichtsurteil, das die Nennung des Namens verbietet. Die Persönlichkeitsrechte des Künstlers wurden höher bewertet als das Allgemeininteresse des Publikums.
- Ich hielt das Urteil damals für falsch.
- Ich hielt die Klage für lächerlichl.
- Jedoch respektiere ich den Wunsch des Künstlers
- Und hätte es wohl nach reifem Überlegen auch ohne Gerichtsurteil getan.
- --Anthoney 20:51, 26. Dez. 2009 (UTC)
- Was Du persönlich respektierst, ist ein Ding, was hingegen aus der Versionshistorie der Pluspedia gelöscht wird, ist eine ganz andere Frage. Man kann nicht damit protzen wie wenige Regeln man doch hat und dann bei erster Gelegenheit ungeschriebene hinzufügen. --84.166.69.203 06:01, 27. Dez. 2009 (UTC)
Du kannst seinen Namen nennen, denn machst Du dich aber Strafbar und wenn ich das als Admin auch noch zulasse ich mich auch. Darf man rechtlich halt eben nicht, tut mir leid. Gruß - Administrator Glenn v. B. (Diskussion) 06:18, 27. Dez. 2009 (UTC)
- Damit es "strafbar" wäre, müsste es schon im StGB verankert sein. Welches ist der entsprechende Paragraph?
- Was Du meinst, ist die Störerhaftung im Zivilrecht. Jemand könnte klagen und könnte vielleicht recht bekommen.
- Wenn Du alle potenzielle(!) Zivilprozesse ausschließen willst, kannst Du das Projekt gleich schließen oder in "Minuspedia" umbenennen. Wikipedia hat Links auf The Piratebay, auf SlySoft. Für Pluspedia sind die ausgeschlossen? Da gab es schließlich auch mal irgendwelche Urteile. --84.166.69.203 07:19, 27. Dez. 2009 (UTC)