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Ein '''Unternehmer''' ist eine [[natürliche Person]], die als aktiver Eigentümer und oft auch Leiter eines wirtschaftlichen [[Unternehmen]]s bzw. einer [[Firma]] tätig ist. Er kann als Einzelunternehmer - also selbständig - oder zusammen mit anderen Unternehmern tätig sein. Sofern er in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Eigentümer oder den Eigentümern eines Unternehmens steht, wird er meist als [[Manager]] bezeichnet. Es wird zwischen Gründern - oft als [[Pionier]] bezeichnet - und sogenannten Nicht-Pionieren unterschieden.<ref>''Gabler Volkswirtschaftslexikon'', Taschenbuchausgabe, Wiesbaden 1997, Band 3, Seite 1142 ff.</ref>
Ein '''Unternehmer''' ist eine [[natürliche Person]], die als aktiver Eigentümer und oft auch Leiter eines wirtschaftlichen [[Unternehmen]]s bzw. einer [[Firma]] tätig ist. Er kann als Einzelunternehmer - also selbständig - oder zusammen mit anderen Unternehmern tätig sein. Sofern er in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Eigentümer oder den Eigentümern eines Unternehmens steht, wird er meist als [[Manager]] bezeichnet. Es wird zwischen Gründern - oft als [[Pionier]] bezeichnet - und sogenannten Nicht-Pionieren unterschieden.<ref>''Gabler Volkswirtschaftslexikon'', Taschenbuchausgabe, Wiesbaden 1997, Band 3, Seite 1142 ff.</ref> Eine besondere Rolle spielt die [[Unternehmerhaftung]].


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Aktuelle Version vom 18. März 2026, 04:09 Uhr

Ein Unternehmer ist eine natürliche Person, die als aktiver Eigentümer und oft auch Leiter eines wirtschaftlichen Unternehmens bzw. einer Firma tätig ist. Er kann als Einzelunternehmer - also selbständig - oder zusammen mit anderen Unternehmern tätig sein. Sofern er in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Eigentümer oder den Eigentümern eines Unternehmens steht, wird er meist als Manager bezeichnet. Es wird zwischen Gründern - oft als Pionier bezeichnet - und sogenannten Nicht-Pionieren unterschieden.[1] Eine besondere Rolle spielt die Unternehmerhaftung.

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Einzelnachweise

  1. Gabler Volkswirtschaftslexikon, Taschenbuchausgabe, Wiesbaden 1997, Band 3, Seite 1142 ff.