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Polizeigewahrsam: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Polizeigewahrsam''' (''PG'') bedeutet in [[Deutschland]] den polizeilichen [[Personengewahrsam]] zum Zwecke der [[Gefahrenabwehr]].
Der '''Polizeigewahrsam''' (''PG'') bedeutet in [[Deutschland]] den polizeilichen [[Personengewahrsam]] zum Zwecke der [[Gefahrenabwehr]].
== Entwicklung ==
Bedingt durch die Erfahrungen im Nationalsozialismus gelten strenge Vorgaben.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 5. September 2025, 11:18 Uhr

Der Polizeigewahrsam (PG) bedeutet in Deutschland den polizeilichen Personengewahrsam zum Zwecke der Gefahrenabwehr.

Siehe auch

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