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Diskussion:Miete (Unterhaltsvorschuss): Unterschied zwischen den Versionen
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Antwort Miete |
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"Der Anteil des Selbstbehalts wird dann auf die tatsächliche Miete erhöht" ? Was soll das bitte heißen ? Und wenn der zahlende Elternteil keine Leistung vom Jobcenter bekommt, was ist dann? --[[Benutzer:Fmrauch|Fmrauch]] ([[Benutzer Diskussion:Fmrauch|Diskussion]]) 15:21, 15. Jun. 2025 (UTC) | "Der Anteil des Selbstbehalts wird dann auf die tatsächliche Miete erhöht" ? Was soll das bitte heißen ? Und wenn der zahlende Elternteil keine Leistung vom Jobcenter bekommt, was ist dann? --[[Benutzer:Fmrauch|Fmrauch]] ([[Benutzer Diskussion:Fmrauch|Diskussion]]) 15:21, 15. Jun. 2025 (UTC) | ||
:Das bedeutet: Der Selbstbehalt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Auch für die Miete ist jedes Jahr ein fester Betrag vorgesehen. Wird eine höhere Miete akzeptiert, erhöht sich der Selbstbehalt. Die Frage Was dann ist eine gute Frage und wird orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung.--[[Benutzer:Buchschreiber|Buchschreiber]] ([[Benutzer Diskussion:Buchschreiber|Diskussion]]) 17:46, 15. Jun. 2025 (UTC) |
Aktuelle Version vom 15. Juni 2025, 17:46 Uhr
"Der Anteil des Selbstbehalts wird dann auf die tatsächliche Miete erhöht" ? Was soll das bitte heißen ? Und wenn der zahlende Elternteil keine Leistung vom Jobcenter bekommt, was ist dann? --Fmrauch (Diskussion) 15:21, 15. Jun. 2025 (UTC)
- Das bedeutet: Der Selbstbehalt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Auch für die Miete ist jedes Jahr ein fester Betrag vorgesehen. Wird eine höhere Miete akzeptiert, erhöht sich der Selbstbehalt. Die Frage Was dann ist eine gute Frage und wird orientiert sich an der aktuellen Rechtsprechung.--Buchschreiber (Diskussion) 17:46, 15. Jun. 2025 (UTC)