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Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff '''Selbstbehalt''' (abgekürzt SB) wird in der [[Versicherungsbranche]] manchmal im Sinne von ''Selbstbeteiligung'' benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die [[Versicherungsprämie]] zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten. Dabei gilt die Regel: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Üblich sind Selbstbeteiligungen bei | Der Begriff '''Selbstbehalt''' (abgekürzt SB) wird in der [[Versicherungsbranche]] manchmal im Sinne von ''Selbstbeteiligung'' benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die [[Versicherungsprämie]] zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten. Dabei gilt die Regel: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Üblich sind Selbstbeteiligungen bei |
Version vom 12. November 2024, 12:41 Uhr
Der Begriff Selbstbehalt (abgekürzt SB) wird in der Versicherungsbranche manchmal im Sinne von Selbstbeteiligung benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten. Dabei gilt die Regel: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Üblich sind Selbstbeteiligungen bei
Hierzu gibt es entsprechende Formeln in der Versicherungsmathematik.
Andere Lexika
- Löschdiskussion bei Wikipedia zum Stichwort Selbstbehaltquote
Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: Christian1985, KMic, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti