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Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Eigentum''' (Lehnübersetzung aus dem [[latein]]ischen ''proprietas'' zu proprius „eigen“) bezeichnet das Verhältnis zwischen einer [[Person]] und einem Gegenstand, die über den [[Besitz]] hinausgeht und in der [[Rechtsordnung]] eines [[Staat]]es geregelt ist. Für das deutsche Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ([[BGB]]) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache.<ref>siehe BGB {{§|903|bgb|dejure}}</ref> Im [[Marxismus]] wird der Begriff ''Privateigentum'' verwendet.
'''Eigentum''' (Lehnübersetzung aus dem [[latein]]ischen ''proprietas'' zu proprius „eigen“) bezeichnet das Verhältnis zwischen einer [[Person]] und einem Gegenstand, die über den [[Besitz]] hinausgeht und in der [[Rechtsordnung]] eines [[Staat]]es geregelt ist. Für das deutsche Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ([[BGB]]) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache.<ref>siehe BGB {{§|903|bgb|dejure}}</ref> Im [[Marxismus]] wird der Begriff ''Privateigentum'' verwendet.
== Zitate ==
*"Eigentum verpflichtet!"
*"Wir gehörten euch nicht." ([[Khalil Gibran]])


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 17. Juni 2024, 07:22 Uhr

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinischen proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Person und einem Gegenstand, die über den Besitz hinausgeht und in der Rechtsordnung eines Staates geregelt ist. Für das deutsche Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache.[1] Im Marxismus wird der Begriff Privateigentum verwendet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. siehe BGB § 903

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