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Wahl (Politik): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Wahl''' im Sinne der [[Politikwissenschaft]] ist ein Verfahren in [[Staat]]en, [[Verwaltungseinheit]]en und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Auf Staats- und Landesebene werden [[Abgeordneter|Abgeordnete]] (z. B. in Deutschland bei Landtags- und [[Bundestagswahl]]en), sowie [[Staatspräsident|Präsidenten]] und [[Minister]] gewählt. Bei [[Kommunalwahl]]en werden [[Kreis]]-, [[Stadt]]- und [[Gemeinde]]räte gewählt.
Eine '''Wahl''' im Sinne der [[Politikwissenschaft]] ist ein Verfahren in [[Staat]]en, [[Verwaltungseinheit]]en und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Auf Staats- und Landesebene werden [[Abgeordneter|Abgeordnete]] (z. B. in Deutschland bei Landtags- und [[Bundestagswahl]]en), sowie [[Staatspräsident|Präsidenten]] und [[Minister]] gewählt. Bei [[Kommunalwahl]]en werden [[Landkreis|Kreis]]-, [[Stadtrat|Stadt]]- und [[Gemeinde]]räte gewählt.


Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind ([[Wahlrecht|Wahlberechtigte]]), wählen in einem festgelegten Verfahren ([[Wahlsystem]]) – zumeist anhand einer vorgegebenen ''Auswahl'' – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder eine [[Gruppe]] für einen festgelegten Zeitraum. Zu unterscheiden ist dabei zunächst zwischen [[Direktwahl|direkter]] und [[indirekte Wahl|indirekter Wahl]].
Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind ([[Wahlrecht|Wahlberechtigte]]), wählen in einem festgelegten Verfahren ([[Wahlsystem]]) – zumeist anhand einer vorgegebenen ''Auswahl'' – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder eine [[Gruppe]] für einen festgelegten Zeitraum. Zu unterscheiden ist dabei zunächst zwischen [[Direktwahl|direkter]] und [[indirekte Wahl|indirekter Wahl]].

Version vom 13. Juni 2024, 12:15 Uhr

Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Verwaltungseinheiten und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Auf Staats- und Landesebene werden Abgeordnete (z. B. in Deutschland bei Landtags- und Bundestagswahlen), sowie Präsidenten und Minister gewählt. Bei Kommunalwahlen werden Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte gewählt.

Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem festgelegten Verfahren (Wahlsystem) – zumeist anhand einer vorgegebenen Auswahl – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder eine Gruppe für einen festgelegten Zeitraum. Zu unterscheiden ist dabei zunächst zwischen direkter und indirekter Wahl.

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