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Blutprobe: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer '''Blutprobe''' werden aus einem [[Blutgefäß]] ([[Vene | Bei einer '''Blutprobe''' werden aus einem [[Blutgefäß]] (meist aus einer [[Vene]]) kleine Mengen von [[Blut]] entnommen, um für verschiedene medizinische Zwecke eine [[Diagnose]] durchzuführen. Die zwangsweise Blutentnahme ist in Deutschland zur Klärung der [[Verkehrstüchtigkeit]] (z.B. Feststellung der [[Alkohol]]konzentration) und bei Tatverdächtigen nach einer [[Straftat]] gemäß [[Strafprozessordnung]] {{§|81a|StPO|buzer}} zulässig. | ||
Die meisten Blutproben dienen zur Bestimmung der [[Blutgruppe]] und eines [[Blutbild]]es; dazu gehören Informationen über die Verteilung der weißen Blutkörperchen ([[Leukozyt]]en) und die Konzentration wichtiger Stoffe wie [[Eisen]], [[Kalzium]] sowie den [[Blutzucker]]. | Die meisten Blutproben dienen zur Bestimmung der [[Blutgruppe]] und eines [[Blutbild]]es; dazu gehören Informationen über die Verteilung der weißen Blutkörperchen ([[Leukozyt]]en) und die Konzentration wichtiger Stoffe wie [[Eisen]], [[Kalzium]] sowie den [[Blutzucker]]. |
Version vom 5. Februar 2024, 12:06 Uhr
Bei einer Blutprobe werden aus einem Blutgefäß (meist aus einer Vene) kleine Mengen von Blut entnommen, um für verschiedene medizinische Zwecke eine Diagnose durchzuführen. Die zwangsweise Blutentnahme ist in Deutschland zur Klärung der Verkehrstüchtigkeit (z.B. Feststellung der Alkoholkonzentration) und bei Tatverdächtigen nach einer Straftat gemäß Strafprozessordnung § 81a zulässig.
Die meisten Blutproben dienen zur Bestimmung der Blutgruppe und eines Blutbildes; dazu gehören Informationen über die Verteilung der weißen Blutkörperchen (Leukozyten) und die Konzentration wichtiger Stoffe wie Eisen, Kalzium sowie den Blutzucker.
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