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Plagiator: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Plagiator''' ist jemand der sich fremde geistige Leistungen anmaßt. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte (z.B. in [[Buch]]form) oder anderer Darstellungen bzw. Ideen beziehen, z.B. Zeitungs-, Magazinartikel, Fotos, Filme, Tonaufnahmen, Musik sowie [[Erfindung]]en, [[Design]], wissenschaftliche Erkenntnisse, Melodien oder beides gleichzeitig (z.B. [[wissenschaftliche Veröffentlichung]]en, Kunstwerke, Romane).
Ein '''Plagiator''' ist jemand der fremde geistige Leistungen als seine eigenen ausgibt. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte (z.B. in einem [[Buch]]) oder anderer Darstellungen bzw. Ideen beziehen, z.B. Zeitungs-, Magazinartikel, Fotos, Filme, Tonaufnahmen, Musik sowie [[Erfindung]]en, [[Design]], wissenschaftliche Erkenntnisse.


Die Benutzung fremder Ideen kann eine Verletzung von [[Patent]]rechten oder [[Geschmacksmuster]]n sein. In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine [[Grauzone]], wo ein [[Plagiat]] zwar als [[legal]], nicht aber als [[legitim]] gilt.
Die Benutzung fremder Ideen kann eine Verletzung von [[Patent]]rechten oder [[Geschmacksmuster]]n sein. In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine [[Grauzone]], wo ein [[Plagiat]] zwar als [[legal]], nicht aber als [[legitim]] gilt.


 
Aus der Gerschichte ist der Dichter [[Martial]] bekannt, der vom Vortrag seiner Verse lebte und zu dessen Zeit es noch keine institutionalisierte Form des Schutzes von fremdem Eigentum (Copyright) gab, warf seinem Dichterkollegen Fidentinus vor, seine Gedichte fälschlich als die eigenen vorzutragen.
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Version vom 13. Januar 2024, 10:13 Uhr

Ein Plagiator ist jemand der fremde geistige Leistungen als seine eigenen ausgibt. Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte (z.B. in einem Buch) oder anderer Darstellungen bzw. Ideen beziehen, z.B. Zeitungs-, Magazinartikel, Fotos, Filme, Tonaufnahmen, Musik sowie Erfindungen, Design, wissenschaftliche Erkenntnisse.

Die Benutzung fremder Ideen kann eine Verletzung von Patentrechten oder Geschmacksmustern sein. In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.

Aus der Gerschichte ist der Dichter Martial bekannt, der vom Vortrag seiner Verse lebte und zu dessen Zeit es noch keine institutionalisierte Form des Schutzes von fremdem Eigentum (Copyright) gab, warf seinem Dichterkollegen Fidentinus vor, seine Gedichte fälschlich als die eigenen vorzutragen.

Einzelnachweise


Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Plagiator) vermutlich nicht.

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