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Verschwörung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Verschwörung ist eine geheime Zusammenarbeit mehrerer Personen zum Nachteil Dritter. Der Begriff ist negativ besetzt. Er kann auch zur Selbstbeschreibung einer Gruppe gebraucht werden. Eine '''Verschwörung''' war ursprünglich „die ''Verbindung'' von Personen durch [[Schwur]] zu etwas Üblem oder was als [[Übel]] angesehen wird gegen eine Obergewalt.“<ref>Joseph Kehrein: Onomatisches Wörterbuch. H. Ritter, 1853, S. 642 ([https://books.google.de/books?id=ZaYFAAAAQAAJ&pg=PA642#v=onepage&q&f=false Vorschau in der Google-Buchsuche])</ref>. Da eine Verschwörung alleine noch nicht zu einer (Straf-) Tat führt oder führen muss, gibt es - je nach Staatsform - unterschiedliche Auffassungen im [[Strafrecht]] und in der Rechtsverfolgung. In einigen Staaten der [[USA]] steht die sogenannte „Verschwörung zum Diebstahl“ unter Strafe.
Eine '''Verschwörung''' ist eine geheime Zusammenarbeit mehrerer Personen, meist zum Nachteil Dritter. Der Begriff ist negativ besetzt. Er kann auch zur Selbstbeschreibung einer Gruppe gebraucht werden. Eine '''Verschwörung''' war ursprünglich „die ''Verbindung'' von Personen durch [[Schwur]] zu etwas Üblem oder was als [[Übel]] angesehen wird gegen eine Obergewalt.“<ref>Joseph Kehrein: Onomatisches Wörterbuch. H. Ritter, 1853, S. 642 ([https://books.google.de/books?id=ZaYFAAAAQAAJ&pg=PA642#v=onepage&q&f=false Vorschau in der Google-Buchsuche])</ref>. Da eine Verschwörung alleine noch nicht zu einer (Straf-) Tat führt oder führen muss, gibt es - je nach Staatsform - unterschiedliche Auffassungen im [[Strafrecht]] und in der Rechtsverfolgung. In einigen Staaten der [[USA]] steht die sogenannte „Verschwörung zum Diebstahl“ unter Strafe.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 3. Oktober 2022, 16:57 Uhr

Eine Verschwörung ist eine geheime Zusammenarbeit mehrerer Personen, meist zum Nachteil Dritter. Der Begriff ist negativ besetzt. Er kann auch zur Selbstbeschreibung einer Gruppe gebraucht werden. Eine Verschwörung war ursprünglich „die Verbindung von Personen durch Schwur zu etwas Üblem oder was als Übel angesehen wird gegen eine Obergewalt.“[1]. Da eine Verschwörung alleine noch nicht zu einer (Straf-) Tat führt oder führen muss, gibt es - je nach Staatsform - unterschiedliche Auffassungen im Strafrecht und in der Rechtsverfolgung. In einigen Staaten der USA steht die sogenannte „Verschwörung zum Diebstahl“ unter Strafe.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Joseph Kehrein: Onomatisches Wörterbuch. H. Ritter, 1853, S. 642 (Vorschau in der Google-Buchsuche)

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