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Alleinauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Alleinauftrag''' ist ein Vertrag, der eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen [[Auftragnehmer]] und [[Auftraggeber]] vorsieht. Gemeint ist damit zum Beispiel, dass einem [[Immobilienmakler]] und nur diesem und keinem weiteren der Auftrag erteilt ist. Dieser Fall wird auch als [[Makleralleinauftrag]] bezeichnet.
Ein '''Alleinauftrag''' ist ein Vertrag, der eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen [[Auftragnehmer]] und [[Auftraggeber]] vorsieht. Gemeint ist damit zum Beispiel, dass einem [[Immobilienmakler]] und nur diesem und keinem weiteren der Auftrag erteilt ist. Dieser Fall wird auch als [[Makleralleinauftrag]] bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich um eine besondere Form des [[Werkvertrag]]es.


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Aktuelle Version vom 10. Juni 2021, 13:19 Uhr

Ein Alleinauftrag ist ein Vertrag, der eine ausschließliche Vertragsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vorsieht. Gemeint ist damit zum Beispiel, dass einem Immobilienmakler und nur diesem und keinem weiteren der Auftrag erteilt ist. Dieser Fall wird auch als Makleralleinauftrag bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich um eine besondere Form des Werkvertrages.

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