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Verschlechterungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtslage in Deutschland ==
== Rechtslage in Deutschland ==
Im [[Zivilprozess]] ist die Schlechterstellung nur zulässig, soweit die andere Partei ebenfalls ein [[Rechtsmittel]] eingelegt hat.
Im [[Zivilprozess]] ist die Schlechterstellung nur zulässig, soweit die andere Partei ebenfalls ein [[Rechtsmittel]] eingelegt hat.


Im [[Strafprozess]] gilt dies gleichermaßen bis auf folgende prozessuale Situationen:  
Im [[Strafprozess]] gilt dies gleichermaßen bis auf folgende prozessuale Situationen:  
#Die [[Staatsanwaltschaft]] hat eine Doppelrolle. Stellt sie einen Rechtsmittelantrag zu Gunsten des Angeklagten, ist eine reformatio in peius unzulässig, ebenso bei einem Einspruch gegen einen [[Vereinfachtes Strafverfahren|Strafbefehl]], wenn der Einspruch gemäß {{§|411|stpo|juris}} Abs. 1 Satz 3 [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt wird und das Gericht über diesen Einspruch im Beschlusswege (ohne Hauptverhandlung) entscheidet.
#Wenn die [[Staatsanwaltschaft]] einen Rechtsmittelantrag zu Gunsten des Angeklagten stellt, ist eine Verschlechterung unzulässig.
#Der Täter erhebt Einspruch bei einem [[Strafbefehl]] und zeigt sich unbelehrbar bzw. uneinsichtig.
#Der Täter erhebt Einspruch bei einem [[Strafbefehl]], beschränkt sich dabei gemäß {{§|411|stpo|juris}} Abs. 1 Satz 3 [[Strafprozessordnung|StPO]] auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes, und das Gericht entscheidet über diesen Einspruch im Beschlusswege (ohne mündliche Verhandlung) - also im schriftlichen Verfahren.


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Version vom 17. November 2020, 11:06 Uhr

Verschlechterungsverbot ist die gesetzliche Untersagung einer Schlechterstellung, Verschlechterung oder Verböserung (lateinisch reformatio in peius) zum Beispiel bei einem Gerichtsurteil.

Rechtslage in Deutschland

Im Zivilprozess ist die Schlechterstellung nur zulässig, soweit die andere Partei ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt hat.

Im Strafprozess gilt dies gleichermaßen bis auf folgende prozessuale Situationen:

  1. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Rechtsmittelantrag zu Gunsten des Angeklagten stellt, ist eine Verschlechterung unzulässig.
  2. Der Täter erhebt Einspruch bei einem Strafbefehl, beschränkt sich dabei gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes, und das Gericht entscheidet über diesen Einspruch im Beschlusswege (ohne mündliche Verhandlung) - also im schriftlichen Verfahren.
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