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Sperrbezirksverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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==== Thüringen ==== | |||
Mit der ''Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992''<ref>[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/12xb/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ProstVerbVTHrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992] auf landesrecht.thueringen.de (abgerufen am 13. Februar 2013)</ref> wird Prostitution in [[Thüringen]] in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohner grundsätzlich verboten. Damit ist lediglich in rund zehn Gemeinden in Thüringen die Prostitution zulässig.<ref>Mit Stichtag 30. Juni 2012 gibt es laut [http://www.statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?GGglied=1&GGTabelle=gem&tabelle=gg000201%7C%7CBev%F6lkerung+der+Gemeinden%2C+erf%FCllenden+Gemeinden+und+Verwaltungsgemeinschaften+am+30.06.+nach+Geschlecht&startpage=99&csv=&richtung=&sortiere=&vorspalte=0&tit2=&TIS=&SZDT=&anzahlH=-1&fontgr=12&mkro=&AnzeigeAuswahl=&XLS=&auswahlNr=&felder=0&felder=1&felder=2&zeit=2012%7C%7Cs2 statistik.thueringen.de] 10 Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern in Thüringen (abgerufen am 13. Februar 2013)</ref> Mit Zustimmung der Gemeinden können Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden. Die Ermächtigung zum Erlass von Sperrbezirken wurde dem [[Thüringer Landesverwaltungsamt]] übertragen. | |||
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Version vom 25. Oktober 2020, 08:56 Uhr
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Ein Sperrbezirk ist in Deutschland ein Gebiet, in dem die Prostitution verboten ist. Grund ist häufig der Jugendschutz. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 297
des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Zuständig ist zunächst jedes Bundesland, die einzelne Stadt und Gemeinde kann innerhalb des vorgegebenen Rahmens weitere Verordnungen erlassen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist es laut der Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution vom 3. März 1976[1] grundsätzlich verboten, der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 35.000 Einwohnern nachzugehen. Damit ist lediglich in rund 46 Gemeinden in Baden-Württemberg die Prostitution zulässig.[2] Der Erlass von einzelnen Sperrbezirksverordnungen bei Gemeinden über 35.000 Einwohner wird auf die vier Regierungspräsidien (Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen) übertragen.
Bayern
In Bayern wird mit der Verordnung über das Verbot der Prostitution[3] grundsätzlich verboten, der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern nachzugehen. Damit ist lediglich in rund 34 Gemeinden in Bayern die Prostitution zulässig.[4] Mit Zustimmung der Gemeinden können Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden.
Thüringen
Mit der Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992[5] wird Prostitution in Thüringen in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohner grundsätzlich verboten. Damit ist lediglich in rund zehn Gemeinden in Thüringen die Prostitution zulässig.[6] Mit Zustimmung der Gemeinden können Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden. Die Ermächtigung zum Erlass von Sperrbezirken wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen.
Andere Lexika
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- ↑ Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution vom 3. März 1976 auf landesrecht-bw.de (abgerufen am 13. Februar 2013)
- ↑ die Liste der größten Städte in Baden-Württemberg gibt zum 31. Dezember 2011 46 Gemeinden mit mehr als 35.000 Einwohnern aus (abgerufen am 13. Februar 2013)
- ↑ Verordnung über das Verbot der Prostitution auf gesetze-bayern.de (abgerufen am 13. Februar 2013)
- ↑ Mit Stichtag 31. Dezember 2011 gibt es laut statistikdaten.bayern.de 34 Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern in Bayern (abgerufen am 13. Februar 2013)
- ↑ Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992 auf landesrecht.thueringen.de (abgerufen am 13. Februar 2013)
- ↑ Mit Stichtag 30. Juni 2012 gibt es laut statistik.thueringen.de 10 Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern in Thüringen (abgerufen am 13. Februar 2013)