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Strafantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Strafrecht|Anzeige]]
[[Kategorie:Strafrecht|Antrag]]

Aktuelle Version vom 12. Januar 2021, 18:03 Uhr

Ein Strafantrag hat im Strafprozessrecht mehrerer Länder unterschiedliche Bedeutungen. Er ist von der Strafanzeige zu unterscheiden. Geregelt ist der Strafantrag in Deutschland in den § 77 bis 77e des Strafgesetzbuches (StGB) und § 158 der Strafprozessordnung (StPO).

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