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Tracking: Unterschied zwischen den Versionen
gibt es nicht nur im Internet |
→Abgewandelte Tracking-Versionen: prüfen, ob das nur in D so ist |
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2011 berichtete das Nachrichtenmagazin [[Der Spiegel]]:<ref>Ausgabe 47/2011</ref> „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“ Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite des Deutschen Bundestages als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite. Die Bundestagsverwaltung gab sich ahnungslos und sah "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Daraufhin prüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte [[Peter Schaar]] den Fall. | 2011 berichtete das Nachrichtenmagazin [[Der Spiegel]]:<ref>Ausgabe 47/2011</ref> „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“ Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite des Deutschen Bundestages als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite. Die Bundestagsverwaltung gab sich ahnungslos und sah "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Daraufhin prüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte [[Peter Schaar]] den Fall. | ||
Missbrauchsfilter in der Wikipedia.de werden ohne Kenntniss der Benutzer verwendet, um Daten gefiltert und einem ausgewählten Administratoren-Bereich vorgelegt. Ein Beispiel ist der [[Missbrauchsfilter 74 (Wikipedia)]]. | |||
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Version vom 22. September 2020, 11:33 Uhr
Als Tracking bezeichnet man eine Nutzerverfolgung - meist im Internet, bei der durch speziell installierte Software das Nutzerverhalten durch Aufzeichnung und Auswertung der Daten oft ohne Nutzerwissen ausgewertet und weiterverwendet wird. Bei vielen Websites ist dies heute eine gängige Praxis.
Nutzer wissen oftmals nicht, dass überhaupt Trackingdienste eingesetzt werden. Auch die Möglichkeiten der Auswertung werden allgemein unterschätzt.
Rechtslage
Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Auch über eine anonymisierte Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann.[1] Am 1. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Setzen und Abrufen von Cookies durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der Website benötigt.[2]
Lage in Deutschland
2011 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel:[3] „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“ Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite des Deutschen Bundestages als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite. Die Bundestagsverwaltung gab sich ahnungslos und sah "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Daraufhin prüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Fall.
Missbrauchsfilter in der Wikipedia.de werden ohne Kenntniss der Benutzer verwendet, um Daten gefiltert und einem ausgewählten Administratoren-Bereich vorgelegt. Ein Beispiel ist der Missbrauchsfilter 74 (Wikipedia).
Weblinks
- Augsburger Allgemeine Ausgabe vom Sonntag, 11. Dezember 2011
- https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/
- http://de.wikipedia.org/wiki/Web_Analytics
- http://en.wikipedia.org/wiki/Website_tracking
- http://en.wikipedia.org/wiki/Category:Tracking
Einzelnachweise
- ↑ Info des Datenschutzzentrum
- ↑ Cookies? – aber nur mit Einwilligung!. Rechtslupe (2. Oktober 2019). Abgerufen am 18. September 2020.
- ↑ Ausgabe 47/2011