PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Tracking: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
→Rechtslage: ergänzt |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
== Rechtslage == | == Rechtslage == | ||
Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. | Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Auch über eine [[anonym]]isierte Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann.<ref>[https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080709-tracking-datenschutzkonform.html Info des Datenschutzzentrum]</ref> Am 1. Oktober 2019 entschied der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]], dass das Setzen und Abrufen von [[Cookies]] durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der [[Website]] benötigt.<ref>{{cite web|url=https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/cookies-aber-nur-mit-einwilligung-3176100/|title=Cookies? – aber nur mit Einwilligung!|publisher=[[Rechtslupe]]|date=2019-10-02|accessdate=2020-09-18}}</ref> | ||
== Trivia == | == Trivia == | ||
Version vom 18. September 2020, 11:29 Uhr
Als Tracking bezeichnet man eine Nutzerverfolgung im Internet, bei der durch speziell installierte Software das Nutzerverhalten durch Aufzeichnung und Auswertung der Daten im Internet oft ohne Nutzerwissen ausgewertet und weiterverwendet wird. Auf vielen Webseiten ist dies heute eine gängige Praxis.
Nutzer wissen oftmals nicht, dass überhaupt Trackingdienste eingesetzt werden. Auch die Möglichkeiten der Auswertung werden allgemein unterschätzt.
Rechtslage
Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Auch über eine anonymisierte Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann.[1] Am 1. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Setzen und Abrufen von Cookies durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der Website benötigt.[2]
Trivia
- Bundestag-Webseite verstößt gegen Datenschutz
Das berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner Ausgabe (47/2011). "Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig"… Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite bundestag.de als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite.
Die Bundestagsverwaltung gibt sich ahnungslos und sieht "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Nun prüft der Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar den Fall.
Abgewandelte Tracking-Versionen
- Missbrauchsfilter in der Wikipedia.de
Dort werden ohne Kenntniss der Benutzer, Daten gefiltert und einem ausgewählten Administratoren-Bereich zur Einsicht und Offenlegung der IP und des Nutzerverhaltens dargelegt, aufgezeichnet und weiter verwendet. Beispiel siehe Missbrauchsfilter 74 (Wikipedia)
Weblinks
- Augsburger Allgemeine Ausgabe vom Sonntag, 11. Dezember 2011
- https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/
- http://de.wikipedia.org/wiki/Web_Analytics
- http://en.wikipedia.org/wiki/Website_tracking
- http://en.wikipedia.org/wiki/Category:Tracking
Einzelnachweise
- ↑ Info des Datenschutzzentrum
- ↑ Cookies? – aber nur mit Einwilligung!. Rechtslupe (2. Oktober 2019). Abgerufen am 18. September 2020.