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Sicheres Herkunftsland: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sicheres Herkunftsland''' bzw. '''sicherer Herkunftsstaat''' ist ein Begriff aus dem deutschen, [[österreich]]ischen und schweizerischen [[Asylrecht]] sowie dem [[Europäisches Sekundärrecht|europäischen Sekundärrecht]]. Mit Ausnahme von [[Italien]] und [[Schweden]] nutzen alle Länder der [[Europäische Union|Europäischen Union]] die Möglichkeit, einzelne Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.<ref>[http://mediendienst-integration.de/artikel/sichere-herkunftslaender-serbien-mazedonien-ghana-senegal.html Deutschland und die „sicheren Herkunftsstaaten“.] mediendienst-integration.de</ref>
'''Sicheres Herkunftsland''' bzw. '''sicherer Herkunftsstaat''' ist ein Begriff aus dem deutschen, [[österreich]]ischen und schweizerischen [[Asylrecht]] sowie dem [[Europäisches Sekundärrecht|europäischen Sekundärrecht]]. Mit Ausnahme von [[Italien]] und [[Schweden]] nutzen alle Länder der [[Europäische Union|Europäischen Union]] die Möglichkeit, einzelne Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.<ref>[http://mediendienst-integration.de/artikel/sichere-herkunftslaender-serbien-mazedonien-ghana-senegal.html Deutschland und die „sicheren Herkunftsstaaten“.] mediendienst-integration.de</ref>


== Weblinks ==
*Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: [https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichereherkunftsstaaten-node.html Sichere Herkunftsstaaten]
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[[Kategorie:Asylrecht]]
[[Kategorie:Asylrecht]]
== Einzelnachweise ==
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Version vom 7. Juli 2020, 13:20 Uhr

Sicheres Herkunftsland bzw. sicherer Herkunftsstaat ist ein Begriff aus dem deutschen, österreichischen und schweizerischen Asylrecht sowie dem europäischen Sekundärrecht. Mit Ausnahme von Italien und Schweden nutzen alle Länder der Europäischen Union die Möglichkeit, einzelne Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.[1]

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