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Antrag: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Mit einem offiziellen '''Antrag''' unterstützt ein Vereinsmitglied auf konstruktive Weise die Vorstandsarbeit, da ordnungsgemäß eingegangene Anträge in der…“ |
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'''Antrag''' ist die [[Willenserklärung]] einer [[natürliche Person|natürlichen]] oder [[juristische Person|juristischen Person]] auf Herbeiführung einer bestimmten [[Rechtshandlung]], insbesondere einer [[Amtshandlung]], rechtsverbindlichen oder behördlichen [[Entscheidung]]. Mit einem Antrag kann zum Beispiel ein Vereinsmitglied ein Thema in der [[Mitgliederversammlung]] einbringen. | |||
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*[[Antragsrecht]] | |||
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Version vom 21. Januar 2021, 19:52 Uhr
Antrag ist die Willenserklärung einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen oder behördlichen Entscheidung. Mit einem Antrag kann zum Beispiel ein Vereinsmitglied ein Thema in der Mitgliederversammlung einbringen.
Siehe auch
Andere Lexika
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