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Antrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Mit einem offiziellen '''Antrag''' unterstützt ein Vereinsmitglied auf konstruktive Weise die Vorstandsarbeit, da ordnungsgemäß eingegangene Anträge in der…“
 
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Mit einem offiziellen '''Antrag''' unterstützt ein Vereinsmitglied auf konstruktive Weise die Vorstandsarbeit, da ordnungsgemäß eingegangene Anträge in der [[Mitgliederversammlung]] zu behandeln sind.
'''Antrag''' ist die [[Willenserklärung]] einer [[natürliche Person|natürlichen]] oder [[juristische Person|juristischen Person]] auf Herbeiführung einer bestimmten [[Rechtshandlung]], insbesondere einer [[Amtshandlung]], rechtsverbindlichen oder behördlichen [[Entscheidung]]. Mit einem Antrag kann zum Beispiel ein Vereinsmitglied ein Thema in der [[Mitgliederversammlung]] einbringen.


[[Kategorie:Vereinswesen]]
== Siehe auch ==
*[[Antragsrecht]]
 
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[[Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)]]

Version vom 21. Januar 2021, 19:52 Uhr

Antrag ist die Willenserklärung einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen oder behördlichen Entscheidung. Mit einem Antrag kann zum Beispiel ein Vereinsmitglied ein Thema in der Mitgliederversammlung einbringen.

Siehe auch

Andere Lexika





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