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Eheannullierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
das gibt es bei WP, und auch im Zivilrecht
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{{Inuse}}
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Bei einer '''Eheannullierung''' stellt das [[Offizialat]] des jeweiligen [[Bistum]]s die ungültig geschlossene [[Ehe]] fest. Dazu bedarf es eines kirchenrechtlichen Verfahrens, in dem alle Seiten ausreichend gehört werden.
'''Eheannullierung''' und '''Ehenichtigkeit''' sind rechtliche Verfahren, die sich im [[Kirchenrecht]] und im [[Zivilrecht]] finden.  


Die [[Römisch-katholische Kirche]] sieht folgende Regelung vor: In einem kirchenrechtlichen Verfahrens werden alle Seiten ausreichend gehört, Anschließend stellt das [[Offizialat]] des jeweiligen [[Bistum]]s die ungültig geschlossene [[Ehe]] fest.
Die Interessen der einzelnen Parteien werden von so genannten [[Ehebandverteidiger]]n vertreten.
Die Interessen der einzelnen Parteien werden von so genannten [[Ehebandverteidiger]]n vertreten.


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*https://www.kirche-und-leben.de/artikel/was-ist-eine-eheannullierung/
*https://www.kirche-und-leben.de/artikel/was-ist-eine-eheannullierung/


 
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[[Kategorie:Römisch-katholische Kirche]]

Version vom 30. Mai 2020, 08:23 Uhr

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Eheannullierung und Ehenichtigkeit sind rechtliche Verfahren, die sich im Kirchenrecht und im Zivilrecht finden.

Die Römisch-katholische Kirche sieht folgende Regelung vor: In einem kirchenrechtlichen Verfahrens werden alle Seiten ausreichend gehört, Anschließend stellt das Offizialat des jeweiligen Bistums die ungültig geschlossene Ehe fest. Die Interessen der einzelnen Parteien werden von so genannten Ehebandverteidigern vertreten.

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika