PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Notstandsgesetze: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kulturspion (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Notstandsgesetze''' wurden die Grundgesetzänderungen bezeichnet, die am 30. Mai 1968 – in der Zeit der ersten Große Koalition|Großen Koalitio…“
 
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
zu wenig für Kat.
 
Zeile 3: Zeile 3:
{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Recht (deutsche Nachkriegszeit)]]
[[Kategorie:Verfassungsgeschichte (Deutschland)]]
[[Kategorie:Verfassungsgeschichte (Deutschland)]]
[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]

Aktuelle Version vom 28. Dezember 2020, 10:04 Uhr

Als Notstandsgesetze wurden die Grundgesetzänderungen bezeichnet, die am 30. Mai 1968 – in der Zeit der ersten Großen Koalition 1966–1969 – vom Deutschen Bundestag[1] und am 14. Juni vom Bundesrat[2] verabschiedet sowie am 24. Juni 1968 von Bundespräsident Heinrich Lübke unterzeichnet[3] wurden. Außerdem wurde bereits seit Ende der 1950er Jahre[4] eine ganze Reihe von einfachen, nicht-verfassungsändernden Notstandsgesetzen verabschiedet.

Andere Lexika





  1. Deutscher Bundestag. 5. Wahlperiode. 178. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. Mai 1968 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/05/05178.pdf), S. 9652 f.
  2. Bundesrat. 326 Sitzung. 14. Juni 1968 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/326.pdf), S. 150 (A) (links oben).
  3. Bundesgesetzblatt. Teil I. Nr. 41 vom 27. Juni 1968 (Vorlage:BGBl), S. 709 – 714; .html-Version: [1]
  4. Das erste der sog. einfachen Notstandsgesetz ist das Erste Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung von 1957