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Version vom 27. April 2020, 11:29 Uhr
Ein Impressum (von lateinisch impressum = „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine in vielen Staaten gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder die Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. In Deutschland ist das Pressegesetz die rechtliche Grundlage dafür.[1]Auch für Veröffentlichungen im Internet (sogenannte Websites) gibt eine Impressumspflicht, die etwa der Pflicht zu den entsprechenden Angaben auf Geschäftsbrief entspricht.
Seit 2007 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Telemediengesetz (TMG), das in § 5 TMG folgendes bestimmt:
„Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]“
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ § 7 PresseG (19), zitiert in Textbuch Deutsches Recht - Medienrecht, Vorschriftensammlung, 10. Auflage 2014, C. F. Müller Verlag, Seite 385