PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Düsseldorfer Tabelle: Unterschied zwischen den Versionen
Gliederung usw. |
Quelle und Datum |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Kritik == | == Kritik == | ||
Im Laufe der Zeit werden immer wieder verschiedene Fälle der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Regelungen kritisiert.<ref>https://www.gegen-hartz.de/news/scharfe-kritik-an-neuer-duesseldorfer-tabelle</ref> Zum Beispiel wurde im [[Insolvenz]]recht der unpfändbare Betrag zum 1. Juli 2019 von 1133,80 auf 1178,59 Euro monatlich erhöht,<ref>https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.pdf?__blob=publicationFile&v=20</ref> während der sogenannte Selbstbehalt zum 1. Januar | Im Laufe der Zeit werden immer wieder verschiedene Fälle der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Regelungen kritisiert.<ref>https://www.gegen-hartz.de/news/scharfe-kritik-an-neuer-duesseldorfer-tabelle</ref> Zum Beispiel wurde im [[Insolvenz]]recht der unpfändbare Betrag zum 1. Juli 2019 von 1133,80 auf 1178,59 Euro monatlich erhöht,<ref>https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.pdf?__blob=publicationFile&v=20</ref> während der sogenannte Selbstbehalt zum 1. Januar 2015 beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 880 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 1.080 Euro festgesetzt<ref>http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2015/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2015.pdf</ref> und seitdem nicht verändert wurde. Dieser Unterschied gilt zwar 2019 nur bei Einkommen bis 1.901 Euro netto, stellt aber eine starke Benachteiligung der unteren Einkommensgruppen dar. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == |
Version vom 8. November 2019, 11:46 Uhr
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die hauptsächlich den Kindesunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland betrifft. Sie entstand 1962 und wird seitdem an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Der Unterhalt wird nach Altersgruppen, Einkommensstufen und Anzahl der Unterhaltsberechtigten berechnet. Zur Vereinfachung wird eine Tabelle aufgestellt.
Kritik
Im Laufe der Zeit werden immer wieder verschiedene Fälle der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Regelungen kritisiert.[1] Zum Beispiel wurde im Insolvenzrecht der unpfändbare Betrag zum 1. Juli 2019 von 1133,80 auf 1178,59 Euro monatlich erhöht,[2] während der sogenannte Selbstbehalt zum 1. Januar 2015 beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 880 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 1.080 Euro festgesetzt[3] und seitdem nicht verändert wurde. Dieser Unterschied gilt zwar 2019 nur bei Einkommen bis 1.901 Euro netto, stellt aber eine starke Benachteiligung der unteren Einkommensgruppen dar.
Weblinks
- Informationen im amtlichen Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Düsseldorfer Tabelle gültig seit 1. Januar 2019 (PDF)
Einzelnachweise
- ↑ https://www.gegen-hartz.de/news/scharfe-kritik-an-neuer-duesseldorfer-tabelle
- ↑ https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.pdf?__blob=publicationFile&v=20
- ↑ http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2015/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2015.pdf