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Düsseldorfer Tabelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Düsseldorfer Tabelle''' ist eine Richtlinie des Oberlandesgerichts [[Düsseldorf]], die hauptsächlich den [[Kindesunterhalt]] in der [[Bundesrepublik Deutschland]] betrifft. Sie entstand 1962 und wird seitdem an die allgemeine [[Einkommensentwicklung]] angepasst. Der [[Unterhalt]] wird nach [[Altersgruppe]]n, Einkommensstufen und Anzahl der Unterhaltsberechtigten berechnet. Zur Vereinfachung wird eine Tabelle aufgestellt. | Die '''Düsseldorfer Tabelle''' ist eine Richtlinie des Oberlandesgerichts [[Düsseldorf]], die hauptsächlich den [[Kindesunterhalt]] in der [[Bundesrepublik Deutschland]] betrifft. Sie entstand 1962 und wird seitdem an die allgemeine [[Einkommensentwicklung]] angepasst. Der [[Unterhalt]] wird nach [[Altersgruppe]]n, Einkommensstufen und Anzahl der Unterhaltsberechtigten berechnet. Zur Vereinfachung wird eine Tabelle aufgestellt. | ||
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Im Laufe der Zeit werden immer wieder verschiedene Fälle der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Regelungen kritisiert.<ref>https://www.gegen-hartz.de/news/scharfe-kritik-an-neuer-duesseldorfer-tabelle</ref> Zum Beispiel wurde im [[Insolvenz]]recht der unpfändbare Betrag zum 1. Juli 2019 von 1133,80 auf 1178,59 Euro monatlich erhöht,<ref>https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Pfaendungsfreigrenzen_Arbeitseinkommen_Juli2019.pdf?__blob=publicationFile&v=20</ref> während der sogenannte Selbstbehalt zum 1. Januar 2019 beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 880 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 1.080 Euro festgesetzt wurde. Dieser Unterschied gilt zwar nur bei Einkommen bis 1.901 Euro netto, stellt aber eine starke Benachteiligung der unteren Einkommensgruppen dar. | |||
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* [http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle Informationen | * [http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle Informationen] im amtlichen Internetportal des Landes [[Nordrhein-Westfalen]] (NRW) | ||
* [http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf Düsseldorfer Tabelle] gültig seit 1. Januar 2019 (PDF) | * [http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2019/Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf Düsseldorfer Tabelle] gültig seit 1. Januar 2019 (PDF) | ||
== Einzelnachweise == | |||
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Version vom 8. November 2019, 11:39 Uhr
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die hauptsächlich den Kindesunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland betrifft. Sie entstand 1962 und wird seitdem an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Der Unterhalt wird nach Altersgruppen, Einkommensstufen und Anzahl der Unterhaltsberechtigten berechnet. Zur Vereinfachung wird eine Tabelle aufgestellt.
Kritik
Im Laufe der Zeit werden immer wieder verschiedene Fälle der Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Regelungen kritisiert.[1] Zum Beispiel wurde im Insolvenzrecht der unpfändbare Betrag zum 1. Juli 2019 von 1133,80 auf 1178,59 Euro monatlich erhöht,[2] während der sogenannte Selbstbehalt zum 1. Januar 2019 beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 880 Euro, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen auf monatlich 1.080 Euro festgesetzt wurde. Dieser Unterschied gilt zwar nur bei Einkommen bis 1.901 Euro netto, stellt aber eine starke Benachteiligung der unteren Einkommensgruppen dar.
Weblinks
- Informationen im amtlichen Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Düsseldorfer Tabelle gültig seit 1. Januar 2019 (PDF)