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Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. November 2019, 11:18 Uhr

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinischen proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Person und einer Sache im Sinne einer Herrschaft, die über den Besitz hinausgeht und in der Rechtsordnung eines Staates geregelt ist.

Deutschland

Für das deutsche Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache.[1]

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Einzelnachweise

  1. siehe BGB § 903