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Stiefvater: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. November 2019, 09:29 Uhr
Ein Stiefvater (von althochdeutsch stiof, germanisch steupa, steupaz = gestutzt, ähnlich dem indogermanischen steup = stoßen, schlagen, Stock, Stumpf) ist ein Mann, der die Stelle des Vaters einnimmt, ohne der biologische Vater des Kindes zu sein. Im traditionellen Sinne des Begriffs ist der Stiefvater meist mit der biologischen Mutter verheiratet.
Etwa seit Ende des 20. Jahrhunderts wird ein Mann auch als Stiefvater bezeichnet, wenn er väterliche Pflichten für das Kind übernimmt (Pflegevater, siehe Soziale Elternschaft), ohne mit der Mutter verheiratet zu sein. Als Adoptivvater nimmt er auch die Rolle des rechtlichen Vaters ein.
Seltener und mit eher humorigem Unterton wird der Begriff Beutevater verwendet, der sich wohl darauf bezieht, dass ein Kind bei Eroberung seiner Mutter durch den angehenden Stiefvater zu dessen Beute gehört.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Zitat: "Bei einem Elterngespräch stellte sich heute ein Mann mir als der Beutevater eines Schülers vor. Als ich fragte, was er damit meinen würde, kam als Antwort. "Ja den hab´ I `net selber g´macht, sondern den hat mei` Frau scho` mit`bracht"." - aus einem Beitrag im "80er Jahre Forum im Netz ... best of 80s" vom 12. Oktober 2011
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