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Unterbringung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Unterbringung''' bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugsklinik ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.
Die '''Unterbringung''' bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugsklinik ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.


==Siehe auch==
== Bekannte Beispiele ==
*[[Vera Stein]]
*[[Habte A.]]
*[[Habte A.]]


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html
*https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html
{{PPA-Kupfer}}
{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Betreuungsrecht]]
[[Kategorie:Psychiatrie]]
[[Kategorie:Polizei- und Ordnungsrecht]]
[[Kategorie:Sanktionenrecht]]

Version vom 29. September 2019, 08:33 Uhr

Die Unterbringung bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugsklinik ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.

Bekannte Beispiele

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