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Rundfunkgebühr: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Rundgebühr''' (auch ''Rundfunkabgabe'') wird von staatlichen [[Rundfunkgesellschaft]]en in einigen Staaten erhoben und von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (vor allem [[Fernseher]] und [[Radio]]geräte) gezahlt. Sie dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen. Seit 2010 wurde in mehreren Ländern das bisherige, personen- und gerätebezogene Gebührenmodell durch ein von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängiges Modell abgelöst. In Deutschland sind die [[Landesrundfunkanstalt]]en der Länder zuständig.
Eine '''Rundgebühr''' (auch ''Rundfunkabgabe'') wird von staatlichen [[Rundfunkgesellschaft]]en in einigen Staaten erhoben und von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (vor allem [[Fernseher]] und [[Radio]]geräte) gezahlt. Sie dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen. Seit 2010 wurde in mehreren Ländern das bisherige, personen- und gerätebezogene Gebührenmodell durch ein von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängiges Modell abgelöst. Zudem wurden die Informationsangebote im [[Internet]] dabei berücksichtigt. In Deutschland sind die [[Landesrundfunkanstalt]]en der Länder zuständig.


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Version vom 5. September 2019, 16:00 Uhr

Eine Rundgebühr (auch Rundfunkabgabe) wird von staatlichen Rundfunkgesellschaften in einigen Staaten erhoben und von inländischen Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (vor allem Fernseher und Radiogeräte) gezahlt. Sie dient der Finanzierung des staatlichen Auftrags zur Lieferung unabhängiger Informationen. Seit 2010 wurde in mehreren Ländern das bisherige, personen- und gerätebezogene Gebührenmodell durch ein von der tatsächlichen Inanspruchnahme einer Leistung unabhängiges Modell abgelöst. Zudem wurden die Informationsangebote im Internet dabei berücksichtigt. In Deutschland sind die Landesrundfunkanstalten der Länder zuständig.

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