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Schikane: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Schikane''' ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“. Nach § 226 BGB ([[Bürgerliches Gesetzbuch]]) gibt es in Deutschland ein Schikaneverbot. | Eine '''Schikane''' ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“. Nach § 226 BGB ([[Bürgerliches Gesetzbuch]]) gibt es in Deutschland ein [[Schikaneverbot]]. | ||
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Version vom 29. Februar 2020, 12:41 Uhr
Eine Schikane ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“. Nach § 226 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es in Deutschland ein Schikaneverbot.
Zitate
- "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen." (§ 226 BGB)
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